Starnberger See: Winterruhezone um die Roseninsel – Starnberg | ABC-Z

Zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt hat das Landratsamt Starnberg eine Winterruhezone rund um die Roseninsel im Starnberger See angeordnet. Die etwa 120 Hektar große Wasserfläche ist mit gelben Bojen mit Hinweistafeln gekennzeichnet. Die Ruhezone gilt von 1. November bis 31. März. In diesem Zeitraum ist „das Befahren mit Wasserfahrzeugen und Wassersportgeräten, aber auch Tauchen, Baden sowie die Ausübung des Eissports untersagt“, teilt das Landratsamt mit.
Bislang basierte die Winterruhe rund um die Roseninsel auf einer freiwilligen Vereinbarung mit den örtlichen Wassersportvereinen. Da aber eben nicht alle Nutzer des Starnberger Sees in Vereinen organisiert sind, habe man sich für eine rechtlich weitergehende Anordnung entschieden, heißt es aus dem Landratsamt: „Damit haben wir erstmals ein Regelwerk, nach dem Verstöße auch geahndet werden können.“
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Grundsätzlich steige der Freizeitdruck auf dem Starnberger See und das nicht nur in den Sommermonaten: „Durch zunehmend mildere Winter wird der See auch verstärkt in den Wintermonaten für Wassersportler interessant und das führt unweigerlich zu Störungen der sich rund um die Roseninsel sammelnden Wasservögel.“
Der Starnberger See ist ein europäisches Vogelschutzgebiet. Die Roseninselbucht habe dabei mit ihren nahrungsreichen und windgeschützten Flachwasserzonen eine herausragende Bedeutung für rastende und überwinternde Wasservögel. Bis zu 8000 Tiere kommen in der Bucht im Winter zusammen. Da sensible Zugvögel mehrere Hundert Meter Fluchtraum benötigen, müsse die Ruhezone neben dem Kernbereich der Flachwasserzonen auch einen umliegenden Pufferbereich umfassen, so das Landratsamt.





















