Starnberg: Tempobeschränkungen und Verkehrssicherheit – Starnberg | ABC-Z

Der Wahlkampf in Starnberg nimmt wieder Fahrt auf, untrügliches Zeichen dafür ist die Fokussierung auf verkehrspolitische Themen. Doch anders als in den Vorjahren befeuert nicht etwa der B2-Tunnel die Debatte. Im Fokus stehen aktuell vielmehr Tempobeschränkungen, Radfahrzonen, Verkehrsüberwachung, Sicherheit und Entschleunigung. Als besonders problematisch gilt die Situation am Tutzinger-Hof-Platz, über die sich Fußgänger ebenso regelmäßig ärgern wie Autofahrer. Einige Verkehrsexperten im Stadtrat möchten die Gegebenheiten an dieser hochbelasteten Kreuzung ändern. Damit nicht genug: In Percha und Landstetten sollen fest installierte Blitzeranlagen Temposünder künftig bremsen.
Den Stein des Anstoßes für die jüngste Debatte lieferte ein Antrag aus der Bürgerversammlung vom Oktober: Die Fußgänger-Bedarfsampel am Tutzinger-Hof-Platz zur Querung der B2 möge wieder automatisch geschaltet werden. Im Klartext: Wenn die Autos bei Rot stehen, soll ohne Extra-Drückerei automatisch Grün für Fußgänger gelten. Das Staatliche Bauamt Weilheim hatte die Ampelanlage erst im Frühjahr 2024 im Rahmen eines Testlaufs zum Bau des B2-Tunnels geändert, um auf die jeweiligen Verkehrssituationen flexibler reagieren zu können. Die Kreisstadt gilt innerörtlich als schwer verkehrsbelastet, die Bundesstraße 2 verläuft mitten durch die Stadt. Bis zu 40 000 Fahrzeuge täglich muss die fünfstrahlige Kreuzung bewältigen. Eine Ideallösung gibt es bislang nicht, zumal der Bau des Tunnels auf sich warten lässt.
Nun sollen kleinere Veränderungen die Verhältnisse am Tutzinger Hof hinsichtlich der Sicherheitslage für Fußgänger verbessern. Mit einem überraschenden Argument starteten Franz Sengl (Grüne) und Eva Pfister (BMS) in die Diskussion: Sie bezeichneten die manuelle Betätigung des Schalters als „diskriminierend“ für Fußgänger. Ralf Breitenfeldt (WPS) indes monierte, dass Fußgänger einen ganzen Zyklus lang warten müssten, bis das grüne Männchen wieder erscheint. „Die Leute halten uns und das Staatliche Bauamt für ziemlich unfähig“, konstatierte er.
Einhellig befand das Gremium: Die Rathausverwaltung möge beantragen, die vorherige Regelung wieder herzustellen. Das Staatliche Bauamt in Weilheim hatte sich allerdings schon zuvor dazu geäußert und festgestellt, dass sich durch eine Bedarfsampel kaum Nachteile für Fußgänger ergeben. „Nur wenn die Bedarfsschaltung in einer bestehenden Rotphase kurz vor der Grünphase des Kfz-Verkehrs auf der B2 angefordert wird“, heißt es in der Beschlussvorlage, „wird die Fußgängerlichtsignalanlage erst wieder bei der nächsten Rotphase des Kfz-Verkehrs grün.“
Zur weiteren Verbesserung der Sicherheit soll an der Haltelinie zur Kreuzung vor der Hanfelder Straße auch wieder ein Schild – Aufschrift: „Bei Stau hier halten“ – aufgestellt werden. Denn immer wieder kommt es in der Grünphase der Fußgänger zu Konflikten mit teils wüsten Beschimpfungen, weil stoppende Fahrzeuge den Weg für Fußgänger versperren. Wiederholt ergeben sich dadurch brenzlige Situationen. Zuletzt war im November 2024 ein zweijähriges Mädchen auf einem Laufrad von einem Auto erfasst und schwer verletzt worden.

Anke Henniger (FDP) beantragte eine Neuordnung der B2-Fahrspuren aus Richtung München. Auf der rechten Spur soll es ausschließlich nach rechts in Richtung Hanfeld, nach links in die Stadt, und in der Mitte Richtung Weilheim gehen. Aus Sicht der Weilheimer Behörde ist diese Idee jedoch ein alter Hut: Beide Geradeausspuren werden laut Bauamt „für die Leistungsfähigkeit der B2 an diesem Knotenpunkt benötigt“. Dennoch fand sich hierfür ebenso eine Mehrheit wie für das Ansinnen von Ludwig Jägerhuber (CSU), der die Fußgänger-Schaltung zu Lasten der „Grünen Welle“ optimieren will. Was aus all den Anträgen wird, bleibt abzuwarten. Aus technischer Sicht könne die Behörde alles umbauen, hieß es auf Anfrage – sofern sich auch das Landratsamt positiv äußert und eine verkehrsrechtliche Anordnung erlässt.

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Einzig der Antrag von Franz Heidinger (BLS) fiel im Gremium durch: Er wollte am Tutzinger Hof zusätzlich eine Blitzerampel installieren lassen. Die wird es wohl stattdessen an anderer Stelle geben: Künftig soll im Ortsteil Percha (Berger Straße) im Bereich der Grundschule an rund 200 Schultagen zwischen 7 und 17 Uhr eine fest installierte Anlage zum Einsatz kommen. Hier gilt zwischen 7 und 17 Uhr Tempo 30, außer an Wochenenden, Feiertagen oder in den Schulferien. Die Verwaltung rechnet mit jährlichen Ausgaben und Einnahmen in Höhe von jeweils 50 000 Euro. Die Beschaffung der Geräte wurde mit 40 000 Euro beziffert. Eine zweite stationäre Anlage könnte an den Ortsdurchfahrten in Landstetten, Perchting oder an der Olympiastraße in Wangen installiert werden. Hier wird vor einer Entscheidung noch einmal gemessen. In der Ferdinand-Maria-Straße vor der Schule dagegen wird es keine Blitzeranlage geben, weil die Beanstandungsquote mit 1,5 Prozent zu niedrig war. Notwendig wäre im Bereich der Schule eine Mindestquote von zehn Prozent gewesen, um innerorts eine stationäre Geschwindigkeitsmessung juristisch zu rechtfertigen.





















