Starnberg: Mann fährt ohne Führerschein zum Gericht – Starnberg | ABC-Z

Die Strategie „Frechheit siegt“ kann sich ins Gegenteil verkehren, das musste nun ein 61-jähriger Mann aus Gilching erfahren. Bereits vor drei Jahren war ihm der Polizei zufolge wegen Trunkenheit im Straßenverkehr die Fahrerlaubnis entzogen worden. Nun musste sich der Mann am Montag erneut vor dem Amtsgericht Starnberg wegen Fahrens ohne Führerschein verantworten. Der Grund: Im Juli vergangenen Jahres war er auf der Salzburger Autobahn von der Münchner Polizei bei einer Geschwindigkeitskontrolle erneut ohne Fahrerlaubnis ertappt worden.
Bereits zu Beginn der Verhandlung legte der Angeklagte demonstrativ seinen Autoschlüssel auf den Tisch, wie die Polizei berichtet. Auf Nachfrage des Gerichts bestritt er jedoch, selbst zum Termin gefahren zu sein. „Fahren darf ich ja nicht, aber ein Auto besitzen darf ich doch“, soll er sich sinngemäß geäußert haben.
Der Staatsanwältin erschien diese Aussage wenig glaubwürdig. Noch am selben Nachmittag bat sie die Gautinger Polizei, ein Auge auf den Rückweg des Mannes zu haben – mit Erfolg: Kurz nach der Rückkehr zum Wohnhaus in Gilching wurde der 61-Jährige am Steuer seines Autos von einer Polizeistreife gestoppt. Sichtlich überrascht wurde er direkt vor seiner Haustür einer Kontrolle unterzogen.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde der Pkw sichergestellt und zur Vorbereitung der endgültigen Einziehung in Verwahrung genommen. Auch der Fahrzeugschein wurde beschlagnahmt. Der Mann musste zur Polizeiinspektion Gauting mitkommen, wo eine erkennungsdienstliche Behandlung erfolgte, bevor er wieder entlassen wurde.
Die Polizei ermittelt nun erneut wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.