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Stallpflicht auch im Landkreis Erding – Erding | ABC-Z

Wie die Landratsämter in Ebersberg und München hat nun auch jenes in Erding eine Stallpflicht für Geflügel rund um den Speichersee verfügt. Laut Mitteilung der Behörde ist davon vor allem das Gebiet der Gemeinde Finsing betroffen, die in der Fünf-Kilometer-Zone liegt, auf welche sich die drei Landratsämter als Sicherheitsbereich verständigt hatten.

Im Erdinger Landratsamt geht man davon aus, dass in den kommenden Tagen weitere Fälle bestätigt werden. Neben der Gemeinde Finsing hat die Behörde die Stallpflicht auch per Einzelanordnung für drei weitere Geflügelhaltungsbetriebe außerhalb der Fünf-Kilometer-Zone verfügt. Hintergrund ist, dass die besonders ansteckende Variante der Vogelgrippe, an der am Speichersee zahlreiche Wildvögel verendet sind, auch bei insgesamt vier Wildgänsen nachgewiesen ist, die in den Gemeinden Wörth, Berglern, Oberding und Finsing gefunden wurden.

Das Landratsamt weist außerdem darauf hin, dass alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, unabhängig von der Zahl ihres Geflügels, verpflichtet sind, ihre Tierhaltungen beim Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der Bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden. Darüber hinaus sollten sich alle Geflügelhalter im Landkreis, egal ob privat oder gewerblich, schon einmal auf eine mögliche Stallpflicht vorbereiten.

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