Staatsanwaltschaft veröffentlicht Erkenntnisse über getöteten 21-Jährigen | ABC-Z

Der 21 Jahre alte Lorenz A. ist in der Nacht zu Ostersonntag in Oldenburg nach Schüssen aus einer Polizeiwaffe gestorben. Nun hat die Staatsanwaltschaft vorläufige Ermittlungsergebnisse vorgestellt.
Fest steht den Angaben der Staatsanwaltschaft Oldenburg zufolge, dass der 21-Jährige in der Nacht ein Messer bei sich hatte. Lorenz A. soll vor den tödlichen Schüssen mit einer Gruppe in Streit geraten sein. Nach der Auseinandersetzung vor einer Diskothek hätten ihn mehrere Personen durch die Innenstadt verfolgt. Seine Verfolger habe Lorenz A. mit einem Messer bedroht, das er einsteckte, bevor er wieder davonlief, so die Staatsanwaltschaft. Dieses Messer sei später bei ihm gefunden worden.
Auf Lorenz A. wird fünfmal geschossen
In der Kurwickstraße traf der 21-jährige Schwarze im Anschluss laut Staatsanwaltschaft erstmals auf Polizisten. Er sei dann in Richtung Achternstraße gelaufen, wo er auf weitere Beamte traf. Während er an ihnen vorbei lief, habe er mit Reizgas gesprüht, heißt es. Insgesamt fünfmal soll ein 27-jähriger Polizist in die Richtung von Lorenz A. geschossen haben – mindestens dreimal traf er ihn demnach hinten in seinen Oberkörper, Hüfte und Kopf. Ein vierter Schuss streifte laut Staatsanwaltschaft den Oberschenkel.
Keine Anzeichen, dass Opfer Polizisten mit Messer bedrohte
Anhaltspunkte dafür, dass Lorenz A. den Polizisten vor den tödlichen Schüssen mit einem Messer gedroht hätte, gebe es derzeit nicht, heißt es weiter. Es würden weiterhin Video- und Audioaufzeichnungen sowie das sichergestellte Mobiltelefon des Polizeibeamten und der polizeiliche Funkverkehr ausgewertet. Auch Zeugen sollen befragt werden. Wie der “Spiegel” unter Berufung auf eigene Recherchen berichtete, soll Lorenz A. polizeibekannt gewesen sein. Demnach liefen mehrere Ermittlungsverfahren gegen ihn, unter anderem wegen Körperverletzung und Raub. Das niedersächsische Justizministerium teilte auf Nachfrage des NDR Niedersachsen mit, aus Persönlichkeitsgründen könne es keine Auskunft zum Thema Vorstrafen von Lorenz A. geben.
Bodycams waren nicht eingeschaltet
Eine Auswertung der Bodycams der Polizeibeamten, die an dem Abend im Einsatz waren, konnte laut Staatsanwaltschaft nicht in die vorläufigen Ermittlungsergebnisse einbezogen werden. Sie seien während des tödlichen Polizeieinsatzes nicht eingeschaltet gewesen. Bodycams ermöglichen es Polizisten, Einsätze per Video aufzuzeichnen. Das Einschalten der Bodycams liege dabei im Ermessen der Beamten, sagte Oliver Grimm, Sprecher des Innenministeriums, dem NDR Niedersachsen. Die Polizistinnen und Polizisten müssten vorher informieren, wenn sie die Bodycams einschalten. Auch ein Sprecher der Polizeidirektion Oldenburg bestätigte dem NDR Niedersachsen, dass es keine Pflicht gebe, auf den Aufnahmeknopf zu drücken. Die Eigensicherung der oder des Beamten gehe vor, so der Sprecher.
Tödliche Schüsse in Oldenburg: Zeugen gesucht
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg bittet nun auch die Bevölkerung um Mithilfe: Zeugen, die Hinweise zu den Geschehnissen in der Nacht von Samstag auf Sonntag geben können, werden gebeten, sich mit der Polizeidienststelle in Delmenhorst in Verbindung zu setzen. Diese hat die Ermittlungen aus Gründen der Neutralität übernommen. Erreichbar sind die Beamten unter der Telefonnummer (04221) 15 59 0.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 24.04.2025 | 20:00 Uhr