Staatlichkeit in Zweifel gezogen: Wissenschaftler hetzte gegen Israel – Kündigung rechtens | ABC-Z
Staatlichkeit in Zweifel gezogen
Wissenschaftler hetzte gegen Israel – Kündigung rechtens
11.12.2024, 14:25 Uhr
Die Max-Planck-Gesellschaft kündigt einem Mitarbeiter unter anderem wegen eines israelfeindlichen Gedichtes. Der Mann geht dagegen vor, verliert jedoch. Das Gericht spricht von einer “massiven Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten”.
Ein Wissenschaftler, der in sozialen Netzwerken die verfasste Staatlichkeit Israels in Zweifel zog, ist einem Gerichtsurteil zufolge von der Max-Planck-Gesellschaft zu Recht gekündigt worden. Das Arbeitsgericht im sachsen-anhaltischen Halle an der Saale bestätigte, dass das Arbeitsverhältnis zu Ende März beendet sei. Das Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung hatte sich im Februar von dem Gastwissenschaftler getrennt.
Viele der von ihm über soziale Medien verbreiteten Ansichten seien mit den Grundwerten der Max-Planck-Gesellschaft unvereinbar, erklärte es damals. “Rassismus, Islamophobie, Antisemitismus, Diskriminierung, Hass und Hetze haben in der Max-Planck-Gesellschaft keinen Platz”. Es ging unter anderem um ein Gedicht, das der libanesisch-australische Forscher am Tag des Großangriffs der radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 veröffentlicht hatte.
Das Arbeitsverhältnis lief seit November 2022 und war ursprünglich bis Ende Dezember dieses Jahres befristet, der Mann war in Teilzeit für das Institut tätig. Die Kündigung erfolgte im Februar fristlos, hilfsweise ordentlich zu Ende März 2024.
Dagegen ging der Gastprofessor gerichtlich vor. Das Arbeitsgericht entschied nun, dass die außerordentliche Kündigung aus formalen Gründen zwar unwirksam sei – eine Frist war nicht eingehalten worden. Die ordentliche Kündigung habe das Arbeitsverhältnis jedoch beendet.
Der Kläger habe mit seinen Posts seine gegenüber dem Max-Planck-Institut bestehenden arbeitsvertraglichen Pflichten so massiv verletzt, dass eine vorherige Abmahnung nicht notwendig gewesen sei, erklärte das Gericht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.