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Sportpolitik – „Ein Hammer“: Höchstes EU-Gericht schwächt Sportgerichtshof – Sport | ABC-Z

Schiedssprüche des Internationalen Sportgerichtshofs Cas dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH künftig von staatlichen Gerichten in der EU überprüft werden. Es müsse möglich sein, gerichtlich zu kontrollieren, ob die Schiedssprüche mit der öffentlichen Ordnung der Europäischen Union vereinbar seien, legte das höchste europäische Gericht fest. Der Richterspruch in Luxemburg bedeutet eine deutliche Schwächung für den Cas: Bislang waren die Urteile des Sportgerichtshofs final. Einzig das Schweizer Bundesgericht konnte die Entscheidungen des in Lausanne ansässigen Schiedsgerichts bei Verfahrensfehlern noch kippen. Doch das ändert sich nun.

Der internationale Sport will mit dem Sportgerichtshof sicherstellen, dass es weltweit eine einheitliche Auslegung der Regelwerke im Sport gibt. Der Cas entscheidet etwa über Disziplinarstrafen, Transfererlaubnisse und Dopingsperren. Der Gang vor den Cas war bislang für Sportler und Verbände die letzte sportjuristische Möglichkeit. Allerdings steht insbesondere der Cas selbst immer wieder in der Kritik, etwa wegen der großen Nähe zu Sportverbänden wie dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC).

Der Cas gab sich in einer ersten Reaktion betont gelassen und wies darauf hin, dass die Sportrichter bereits jetzt EU-Recht anwenden würden, „wenn dies erforderlich ist“. Cas-Generaldirektor Matthieu Reeb beteuerte: „Im Dienste der internationalen Sportgemeinschaft wird der Cas weiterhin zeitnah und fachkundig Streitigkeiten weltweit schlichten.“

Von dem Urteil könne ein „großes Beben“ ausgehen

Die Sportrechtlerin Anne Jakob sagte indes dem Sportinformationsdienst: „Es geht eigentlich noch über das hinaus, was erwartet worden ist. Der EuGH sagt nicht nur, dass die Entscheidungen des Cas in der Europäischen Union voll überprüfbar sein müssen. Sondern er geht noch einen Schritt weiter und sagt: Gerichte sollen einschränkende Entscheidungen sogar unbeachtet lassen.“ Auch ihr Fachkollege Paul Lambertz sprach von einem „großen Beben“, das von diesem Urteil ausgehen könne.

Der Ursprung des EuGH-Urteils geht auf den Fall des belgischen Fußballklubs RFC Seraing zurück. Dieser streitet sich seit mehr als zehn Jahren mit dem Weltverband Fifa über das Verbot der sogenannten Dritteigentümerschaft. Dieses regelt, dass wirtschaftliche Rechte von Spielern nicht an Investoren verkauft werden dürfen. Das Verbot ist in den Regelwerken der Fifa, der Europäischen Fußball-Union Uefa und der nationalen Verbände festgelegt.

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