Sparpotenzial nutzen?: Krankenversicherte können bei steigendem Beitrag wechseln | ABC-Z
Sparpotenzial nutzen?
Krankenversicherte können bei steigendem Beitrag wechseln
19.12.2024, 15:14 Uhr
Derzeit schrecken steigende Zusatzbeiträge für die Krankenversicherung viele Versicherte auf. Klaglos hinnehmen muss man die Verteuerung aber nicht. Ein Wechsel zu einer günstigen Kasse ist problemlos möglich. Aber der Beitragssatz ist nicht alles.
Im Dezember jedes Jahres entscheiden die Krankenkassen regelmäßig darüber, ob sie ihre Beitragssätze für das kommende Jahr stabil halten oder anpassen müssen. Für das Jahr 2025 sieht die Sache für Versicherte schlecht aus. Denn die gesetzlichen Kassen brauchen Geld, denn sie haben in diesem Jahr ein millionenschweres Defizit aufgehäuft.
Erst gestern ließ Deutschlands mit rund 12 Millionen Versicherten größte Krankenkasse – die Techniker – ihre Versicherten wissen, dass sich der Zusatzbeitrag von 1,2 Prozent auf 2,45 Prozent mehr als verdoppelt. Und ist damit bei Weitem nicht die einzige Kasse.
Die derzeit teuersten Krankenkassen sind die Knappschaft (19 Prozent), BKK Wirtschaft und Finanzen (18,59), BKK Pfalz (18,5 Prozent), die Bahn-BKK und die BKK Gildemeister mit einem Gesamtbeitrag von 18,0 Prozent. Die bisher günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse ist bislang die BKK Firmus, mit einem Gesamtbeitrag von 15,50 Prozent (Zusatzbeitrag 0,9 Prozent). Allerdings wurde hier noch nicht der Beitragssatz für das Jahr 2025 bekannt gegeben.
Vergleichen und über Wechsel nachdenken
Sollte die Krankenkasse ihre Versicherten über eine Erhöhung informieren – und das muss sie – kann es sich lohnen, über einen Wechsel nachzudenken.
Obwohl sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten für die Krankenversicherung je zur Hälfte teilen, kann die Ersparnis für Beschäftigte zwischen dem teuersten und dem bisher noch günstigsten Tarif bei einem Einkommen von 3000 Euro pro Monat aufs Jahr gerechnet rund 630 Euro ausmachen. Mit höherem Einkommen steigt auch das Sparpotenzial. Wer 4000 Euro pro Monat verdient, kann schon etwa 840 Euro im Jahr einsparen. Bei Selbstständigen verdoppelt sich die Ersparnis, da sie ihre Beiträge komplett allein aufbringen. Sonst teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge je zur Hälfte.
Wechsel einfach möglich
Im Normalfall sind Versicherte zwölf Monate lang an ihren Versicherer gebunden. Im Fall einer Beitragserhöhung werden sie aber davon entbunden. Betroffene haben in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht und können ihre Kasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. In der Regel ist dies der Januar. Es reicht, sich an die neue Krankenkasse zu wenden, diese übernimmt dann die Kündigung.
Grundsätzlich gilt, dass alle Kassen frei wählbar sind. Auch dann, wenn der Versicherte bereits älter oder gerade in Behandlung ist. Vorausgesetzt, die Kasse ist im Bundesland des Versicherten auch verfügbar. Gleichzeitig wurde der Wechsel der Krankenkasse bereits ab 2021 deutlich vereinfacht: Theoretisch können Versicherte seitdem, ähnlich wie bei der KFZ-Versicherung, jedes Jahr zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln. Wer zum Beispiel zu Ende Januar kündigt, ist am 1. April in einer neuen Kasse.
Extraleistungen gefällig?
Den Vertrag bei der alten Krankenkasse muss man dafür grundsätzlich nicht kündigen: Das übernimmt die neue Kasse im elektronischen Verfahren. Eine Versicherungslücke ist beim Wechsel ausgeschlossen. Bei einem Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse ist zu beachten, dass dann etwas mehr Einkommen zu versteuern ist. Ein Teil der Ersparnis fällt so dann auch der Steuer zum Opfer. Zudem sollten Wechselwillige prüfen, ob die neue, günstigere Krankenkasse auch alle gewünschten Extraleistungen wie beispielsweise Zahnreinigung, Osteo- oder Homöopathie anbietet.