Geopolitik

Sozialversicherung: Kabinett beschließt höhere Sozialabgaben für Gutverdiener | ABC-Z

Nach wochenlanger Blockade durch das FDP-geführte Bundesfinanzministerium hat die Bundesregierung eine von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgeschlagene Anhebung der Sozialabgaben auf den Weg gebracht. Sie muss nun noch den Bundesrat passieren. Das Bundesfinanzministerium stellte jedoch die Bedingung, dass der Bundestag bis dahin die Steuerentlastungspläne von Minister Christian Lindner (FDP) verabschiedet haben müsse. “Die Bundesregierung wird den Bundesrat bitten, die Verordnung gemeinsam mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz zu beraten”, sagte eine Ministeriumssprecherin.

Die Anhebung der Sozialabgaben ist in der Ampelregierung umstritten. So haben die Grünen noch Vorbehalte bei der Anpassung der Steuertarife an die Inflation, die Teil des Gesetzes ist und auf der Lindner besteht.

Mit der Verordnung werden die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung angehoben. Für 2025 bedeutet dies eine ungewöhnlich starke Erhöhung, da das Arbeitsministerium eine Lohnzuwachsrate für 2023 von rund 6,4 Prozent zugrunde legt. Bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenzen werden Beiträge an die Sozialversicherungen abgezogen. Für den Anteil der Entgelte darüber werden keine Sozialabgaben fällig.

In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze demnach auf 8.050 Euro pro Monat. In diesem Jahr beträgt der Grenzsatz 7.550 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 5.775 Euro auf 6.150 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird von 5.175 Euro auf 5.512,50 Euro pro Monat steigen.

Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.

Back to top button