Sozialstaat: Bas will Behörden wegen Sozialleistungsmissbrauch besser vernetzen | ABC-Z

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas will durch eine bessere Vernetzung von Behörden den möglichen Missbrauch von Sozialleistungen bekämpfen. “Wir werden uns intensiv mit der Verbesserung des Datenaustausches befassen müssen”, sagte Bas nach einem Treffen mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern in Duisburg zu den Themen Migration und Sozialstaat. Ordnungsämter, Polizei, Feuerwehr und Jobcenter müssten besser miteinander kommunizieren und Daten austauschen können, sagte die SPD-Ministerin Bas.
Zudem wolle sie gemeinsam mit ihrer Parteikollegin und Justizministerin Stefanie Hubig eine “Strafbarkeitslücke” im deutschen Recht schließen. So solle im Strafgesetzbuch der Sozialleistungsmissbrauch ein eigener Straftatbestand werden. So sollte dafür gesorgt werden, dass “die Verfahren nicht immer eingestellt werden”, sagte Bas. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf organisierten Sozialleistungsbetrug, etwa durch kriminelle Netzwerke. Im vergangenen Jahr gab es in Deutschland 421 solcher Verdachtsfälle “bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs“.
EU-Ausländer sollen mehr Bedingungen erfüllen müssen
Bas sprach auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union an. Diese sei zwar eine “Errungenschaft”, müsse aber “ein paar Voraussetzungen erfüllen”. Die Bundesarbeitsministerin nannte etwa die mögliche Einführung einer Mindestzahl an Wochenarbeitsstunden, um in Deutschland als EU-Ausländer Anspruch auf Aufstockung durch Sozialleistungen zu haben.
Erst vor Kurzem hatte Bas einen Gesetzentwurf zur Reform des Bürgergelds
vorgelegt. Darin vorgesehen sind unter anderem schnellere und härtere Sanktionen bei
Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen, die bis zur Streichung der
Kosten der Unterkunft reichen. Expertinnen sehen darin jedoch kein nennenswertes Einsparpotenzial und womöglich höhere Kosten. Gleichzeitig wurde durch einen Medienbericht bekannt, dass bereits fast jede dritte Bürgergeldsanktion einen Haushalt trifft, in dem mindestens ein minderjähriges Kind lebt.





















