Sozialbetrug: Kabinett beschließt härteres Vorgehen gegen Scheinvaterschaften | ABC-Z

Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetzentwurf verstärkt gegen Scheinvaterschaften vorgehen. Dazu billigte das Kabinett einen Entwurf, wonach eine Vaterschaft künftig in bestimmten Fällen erst anerkannt wird, nachdem die zuständige Ausländerbehörde dem zugestimmt hat. Das betrifft Vaterschaften, bei denen ein sogenanntes “aufenthaltrechtliches Gefälle” besteht – also eine Situation, in der beispielsweise ein Elternteil eine deutsche Staatsbürgerschaft oder einen sicheren Aufenthaltstitel besitzt, der andere jedoch nicht.
Betrüger machen daraus bislang ein Geschäftsmodell, bei dem Männer gegen Geld Vaterschaften anerkennen. Damit bekommt meist nicht nur das Kind einen Aufenthaltstitel, sondern auch die Mutter. Laut dem Regierungsentwurf könnten davon jährlich 65.000 Verfahren betroffen sein. Da die Männer meist keinen Unterhalt zahlen und dafür der Staat einspringen muss, rechnen Experten mit einem bislang entstandenen Schaden in dreistelliger Millionenhöhe.
Das derzeit geltende Recht sei laut Ausländerbehörden, Standesämtern und Auslandsvertretungen “nicht ausreichend, um missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft effektiv zu verhindern”, teilten das Innen- und Justizministerium laut dem Entwurf mit. Künftig muss die Zustimmung der Ausländerbehörde separat beantragt werden, was die Mitwirkung der Beteiligten sicherstellen soll. Falls eine nachträgliche Prüfung ergibt, dass sie vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben, soll die Behörde bereits erteilte Zusagen zurücknehmen können. Falschangaben werden künftig strafbar.
Mehrere Reformversuche sind gescheitert
Sogenannte gesetzliche Vermutungen sollen die Prüfung zudem erleichtern. Ein Missbrauch soll beispielsweise dann vermutet werden, wenn sich die Beteiligten sprachlich nicht verständigen können oder Geld zwischen ihnen geflossen ist. Zudem wird die Missbrauchsprüfung von der Beurkundung bei Notaren oder Standesämtern getrennt. Die bisherigen Regeln hatten ermöglicht, die Beurkundung einer Vaterschaft bei mehreren Stellen zu versuchen, bis sie erfolgreich ist.
Eine Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung einer Vaterschaft soll aber auch in Zukunft nicht erforderlich sein, wenn der Mann der leibliche Vater ist, die Eltern bereits ein gemeinsames Kind haben, nach der Geburt heiraten oder seit mindestens 18 Monaten zusammenwohnen.
Seit 2008 gab es mehrere Versuche, gegen Scheinvaterschaften vorzugehen. Die erste Reform wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Grund war, dass Kinder dadurch hätten staatenlos werden können. Ein zweiter Reformversuch, durch den Notare und Jugendämter aufgefordert wurden, vermutete Missbrauchsfälle an die Ausländerbehörde zu melden, erwies sich als ineffektiv: Die Fälle werden meist so spät erkannt, dass eine nachträgliche Korrektur nicht möglich ist. Die Ampelkoalition hatte 2024 ebenfalls einen Gesetzentwurf vorgelegt, brach aber auseinander, ehe der Bundestag ihn verabschieden konnte.





















