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Sonderflughafen Oberpfaffenhofen: Betrunken und auf Koks ausgerastet – Starnberg | ABC-Z

Sie hatten einige Tage auf dem Oktoberfest im vergangenen Jahr kräftig gefeiert und auch noch in der Nacht vor ihrem Charterflug vom Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ordentlich gezecht. Doch aus dem Abflug am Mittag wurde nichts, denn das Paar war in der Lounge in einen lauten Streit geraten. Dabei schleuderte die betrunkene Frau ihrem Partner einen Metallständer ins Gesicht und verursachte eine blutende Nase. Als der Verkehrsleiter des Flughafens eingriff, um zu deeskalieren, trat sie ihm mit ihren Highheels ans Schienbein. Auch die inzwischen alarmierten Polizisten attackierte die Passagierin, bespuckte sie und beleidigte die Beamten als „Arschlöcher, Wichser und machtgeile Idioten“. Wegen dieser rabiaten Ausraster musste sich die Passagierin vor dem Amtsgericht Starnberg verantworten.

Der Angeklagten, die sich damals kaum bändigen ließ und daher von den Beamten gefesselt werden musste, wurden gefährliche Körperverletzung, Widerstand sowie tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung vorgeworfen. Die 28-Jährige gab im Prozess alles zu und erklärte reumütig: „Ich bin von meinem Verhalten extrem schockiert und hatte mich nicht unter Kontrolle.“ Das hatte wohl auch damit zu tun, dass sie in der Nacht zuvor nach eigenen Angaben nicht nur viel getrunken, sondern auch Kokain konsumiert und bestimmte Tabletten geschluckt hatte.

Dass die angeklagte Frau in der Lounge unter Kokaineinfluss gestanden hat, bestätigte eine Rechtsmedizinerin in der Verhandlung. Eine Blutentnahme ergab auch eine erhebliche Alkoholisierung von drei Promille zur Tatzeit. Die Sachverständige ging deshalb von einer verminderten Schuldfähigkeit der Westfälin aus. Diese berücksichtigte auch Richterin Tanja Walter in dem Verfahren – ebenso wie die Reue und Einsicht der ansonsten unbescholtenen Angeklagten, die sich seinerzeit laut Gericht alkoholbedingt enthemmt in einem „physischen und psychischen Ausnahmezustand“ befunden habe. Sie wurde schließlich zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 80 Euro, also 12 000 Euro, verurteilt.

Dagegen hatte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert. Denn die Frau habe sich auch mit „hoher krimineller Energie“ insgesamt sechs Beamten widersetzt. Das bewertete der Verteidiger jedoch anders und verlangte in dieser Sache „mehr Augenmaß“. Er hielt deshalb 90 Tagessätze für ausreichend – eine Anzahl, die keinen Eintrag ins Führungszeugnis bedeutet hätte.

Die junge Frau schämt sich für ihr Verhalten und zahlt auch   Schmerzensgeld

Der Anwalt betonte zudem, dass sich seine Mandantin aufgrund der drei Promille Alkohol im Blut und des zusätzlichen Kokainkonsums „kurz vor der absoluten Schuldunfähigkeit“ befunden habe. Sie habe sich später bodenlos geschämt und sich bei dem Flughafen-Verkehrsleiter und den Beamten handschriftlich für ihr Verhalten glaubhaft entschuldigt. Auch habe sie Schmerzensgeld von insgesamt einigen Tausend Euro gezahlt – aus zivilrechtlichen Gründen und nicht, um etwa die Aussagen der Zeugen im Strafprozess zu beeinflussen, wie der Verteidiger anmerkte. Das Geld habe die Angeklagte aus eigenen Ersparnissen für die Altersvorsorge genommen.

Gleichwohl wurde dieser Täter-Opfer-Ausgleich im Prozess positiv als Ausgleich für erlittenes Unrecht anerkannt, denn das Schmerzensgeldangebot sei in diesem Fall nicht selbstverständlich gewesen, befand die Richterin.

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