Sommermärchen-Prozess: DFB verklagt Ex-Präsident Theo Zwanziger auf horrende Summe | ABC-Z

Im Zuge des Sommermärchen-Prozesses kommt es zu einem bemerkenswerten Vorgang: Der DFB verklagt seinen ehemaligen Chef Theo Zwanziger auf eine Millionensumme. Die Klage soll eine Reaktion auf das Verhalten des Ex-Präsidenten sein.
Jetzt könnte es für einen früheren Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) teuer werden. Der DFB hat Theo Zwanziger im Zuge der sogenannten Sommermärchen-Affäre auf Schadenersatz in Millionenhöhe verklagt. Das Landgericht Frankfurt am Main bestätigte der „Süddeutschen Zeitung“ eine Klage mit einem Streitwert von 24 Millionen Euro. Hintergrund seien mögliche finanzielle Schäden, die dem DFB im Zusammenhang mit Vorwürfen um Schiebereien entstanden sind oder noch entstehen könnten, so die „SZ“.
Zu den Schäden zähle insbesondere, dass das Finanzamt dem Verband die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 aberkannt hat, weil eine im April 2005 erfolgte Zahlung über 6,7 Millionen Euro angeblich zu Unrecht als Betriebsausgabe geltend gemacht worden sei und der Verband somit zu wenige Steuern gezahlt habe. Die Summe war als Zahlung an den Fußballweltverband Fifa für eine später abgesagte Gala deklariert worden und soll tatsächlich zur Tilgung eines Kredits gedacht gewesen sein.
Der DFB wollte sich gegenüber der „SZ“ zu der Klage über die horrende Summe konkret nicht äußern. „Generell ist der DFB gehalten, mögliche Schadensersatzansprüche zu sichern. Dabei hat er auch darauf zu achten, dass derartige Ansprüche nicht verjähren“, teilte der Verband demnach in einer Stellungnahme mit.
Reaktion auf Zwanzigers Verhalten
Nach Informationen der BILD ist die Klage eine Reaktion des Deutschen Fußball-Bundes auf die Weigerung von Zwanziger, wie in jedem Jahr bis Dezember eine Erklärung zu unterschreiben, welche die Verjährungsfrist unterbricht. Im Gegenzug soll der Verband dafür seine Anwaltskosten im seit März 2024 laufenden Sommermärchen-Prozess übernommen haben. Aufgrund der Gemeinnützigkeit hätte sich das DFB-Präsidium andernfalls selbst schadenersatzpflichtig gemacht, wenn es auf die Klage gegen Zwanziger verzichtet hätte.
Der 79-Jährige reagierte gelassen auf die Klageeinreichung durch den DFB, der im Sommermärchen-Prozess kurioserweise den gleichen Standpunkt vertritt wie Zwanziger – nämlich dass es keine Steuerhinterziehung gegeben habe. Heißt im Klartext: Der Verband sichert sich nur für alle Eventualitäten ab. Der DFB äußerte sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht dazu.
„Wir sind seit Jahren mit dem DFB im Gespräch, um eine einheitliche Bewertung der Haftungsfrage zu erzielen, dies nicht zuletzt auf der Grundlage der vom DFB selbst in Auftrag gegebenen Gutachten, die sich zur Haftungsfrage sehr kritisch geäußert haben“, sagte Zwanzigers Anwalt Hans-Jörg Metz der „Süddeutschen Zeitung“. Der DFB habe leider nicht den Mut zu einer eigenen Bewertung gehabt, „sodass nunmehr das Gericht (.) unter Bewertung aller Aspekte zu gegebener Zeit entscheiden muss.“
rc/dpa