Sollten mutmaßliche Täter geschützt werden? Dokument offenbart neue Details | ABC-Z

Die Krise um den Vorfall im Neuköllner Jugendzentrum Wutzkyallee spitzt sich weiter zu. Nun sind Dokumente aufgetaucht, nach denen Vertuschungsversuche wegen des Migrationshintergrunds der mutmaßlichen Täter unternommen worden sein sollen. Der Berliner Morgenpost liegt eine eidesstattliche Versicherung von Teilnehmern eines Gesprächs vor, das am 28. Januar 2026 stattgefunden hat. Teilgenommen haben Leiterinnen und Mitarbeiter des Jugendzentrums sowie des angrenzenden Mädchenzentrums und die Sozialraumkoordination Südost des Jugendamts Neukölln.
Dem Dokument zufolge wurde die Sozialraumkoordinatorin darüber informiert, dass eine Anzeige gegen die mutmaßlichen Täter stattfinden müsse. „Die Sozialraumkoordinatorin sah von dieser ab, da sie eine Marginalisierung der Tätergruppe befürchtete“, heißt es in der eidesstattlichen Versicherung. „Sinngemäß äußerte sie, dass die muslimischen Jungen bereits genug im Visier der Polizei seien und sie einen Generalverdacht verhindern möchte.“
In den Dokumenten von der Sozialraumkoordinatorin an die Jugendamtsleiterin soll es nach Informationen der Berliner Morgenpost heißen: Solange Täter nicht bekannt seien, werde es keinen Generalverdacht geben. Allerdings sollen die Täter sehr wohlbekannt sein. In einem Vermerk heißt es: Die Jungs hätten in der Vergangenheit in anderen Jugendfreizeiteinrichtungen nicht andocken können. Das Bezirksamt Neukölln erklärte am Mittwochabend: „Heute in Medienberichten zitierte Aussagen einer Mitarbeiterin des Bezirksamtes liegen dem Bezirksamt nicht schriftlich vor. Die zitierten Aussagen beziehen sich auf mündliche Aussagen. Entsprechende schriftliche Äußerungen sind dem Bezirksamt nicht bekannt.“
Stadträtin Nagel: „Es gab keinerlei Versuch, die Vorwürfe zu vertuschen.“
Ende 2025 soll eine 16-Jährige im Jugendzentrum an der Wutzkyallee in Gropiusstadt vergewaltigt und später bedrängt worden sein. Die Polizei erfuhr allerdings erst am 23. Februar dieses Jahres durch eine Anzeige des Vaters von dem Vorfall. Bis dahin hatten weder das zuständige Jugendamt noch die Einrichtung Anzeige erstattet. Nach Bekanntwerden des Vorfalls vor mehr als einer Woche standen die Vorwürfe der Vertuschung und Rücksichtnahme auf den Migrationshintergrund der mutmaßlichen Täter im Raum. Nagel schrieb in einer Pressemitteilung: „Es gab keinerlei Versuch, die Vorwürfe zu vertuschen.“ Zu keinem Zeitpunkt habe der Hintergrund der Täter eine Rolle für den Umgang mit den Vorfällen gespielt.
Weiteren internen Dokumenten zufolge, die der Berliner Morgenpost vorliegen, fand der Vorfall in den Abendstunden des 28. Novembers 2025 statt. Das Jugendzentrum und das Mädchenzentrum sind über einen Garten miteinander verbunden. Das 16-jährige Opfer soll den Unterlagen zufolge in dem Garten von einem 17-Jährigen vergewaltigt worden sein. Dabei ist auch von Schlägen und einem Knochenbruch am Fußgelenk die Rede. Anschließend soll sie über den Zaun des Gartens geklettert sein, um niemandem auf dem Heimweg zu begegnen. Erst später soll sie sich Mitarbeiterinnen des Mädchenzentrums anvertraut haben.
Den internen Dokumenten zufolge wurde die Leitung des Jugendzentrums am 27. Januar 2026 von dem Mädchenzentrum darüber informiert, dass es innerhalb ihrer Einrichtung Vorwürfe sexueller Belästigung und Übergriffe von männlichen Besuchern des Jugendzentrums gebe. Opfer seien Mädchen, die beide Einrichtungen besuchen würden. Am selben Tag schrieben die Mitarbeiterinnen des Mädchenzentrums auch eine Mail an die Sozialraumkoordination der Region. Der Betreff: „Sexuelle Übergriffe“. Anschließend kam es zu einem Telefonat.

In internen Dokumenten wird das Thema „Anzeige“ zunächst ausgespart
Am Vormittag des 28. Januars gab es jenes brisante Gespräch in den Räumlichkeiten des Mädchenzentrums in Anwesenheit der Sozialraumkoordinatorin. Einem Gedächtnisprotokoll zufolge wird über den Vorfall Ende November gesprochen, was zu jenem Zeitpunkt eine neue Information für die Sozialraumkoordination gewesen sein soll. Sie erfuhr auch davon, dass die „Tätergruppe“ zwei Videoaufnahmen besitzt, unter anderem von der Tat. Damit soll Druck auf das 16-jährige Opfer ausgeübt worden sein – unter anderem etwa, um ihre kleinere Schwester zu einem Treffen zu bewegen. Es ist auch die Rede von weiteren Vorfällen, etwa vom 16. Januar, bei dem ein Mädchen von einer Gruppe auf eine Couch geworfen worden sein soll. Einer soll Schmiere gestanden haben, während sich ein anderer Junge über sie gebeugt habe. In dem Gesprächsprotokoll ist die entscheidende Passage allerdings nicht angeführt – auch nicht das Thema Anzeige.
Stattdessen wird vereinbart, dass mit männlichen Besuchern zum Thema „sexualisiertes Verhalten/toxische Männlichkeit“ gearbeitet werden und Kontakt zu Beratungsstellen aufgenommen werden soll. Einen Tag später, am 29. Januar, wurden die Jugendamtsleiterin sowie die Kinderschutzkoordinatorin des Jugendamts informiert.
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Am 11. Februar 2026 kam es zu einem weiteren Gespräch der Jugendzentren und der Sozialkoordinatorin. Dabei wurde die Leiterin des Trägers des Mädchenzentrums erneut darauf hingewiesen, dass das Amt Anzeige gegen Unbekannt stellen soll. So würde das „Problem“ aktenkundig und das Opfer müsste nur eine Aussage machen. Dem Gesprächsprotokoll zufolge stimmte die Sozialraumkoordination dem Vorschlag zu und wollte zwei Tage später die Anzeigenerstattung mit der Jugendamtsleiterin besprechen.

Jugendamtsleiterin sieht von Anzeige ab
Wie aus den Unterlagen hervorgeht, fand dieses Gespräch mit der Jugendamtsleitung statt. Allerdings steht dort auch: „Ihr wurde geraten, zu dem jetzigen Zeitpunkt keine Anzeige gegen den Willen des Mädchens zu stellen. Die Befragung gegen ihren Wunsch könnte das Mädchen zusätzlich belasten. Da sie vermutlich nicht aussagen würde, wäre das Verfahren zudem wenig aussichtsreich.“ Stattdessen sei die Sozialraumkoordination gebeten worden, mit den Mitarbeiterinnen des Mädchenzentrums zu klären, ob das Mädchen bei einer Beratungsstelle angebunden werden könnte, um sie weiter zu ermutigen, Anzeige zu stellen und den Prozess zu begleiten – oder einverstanden zu sein, dass andere die Anzeige stellen.





















