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Sollen ab Januar 2025 greifen: Regierung beschließt schärfere Bürgergeld-Sanktionen | ABC-Z


Sollen ab Januar 2025 greifen

Regierung beschließt schärfere Bürgergeld-Sanktionen

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Die Bundesregierung will mehr Anreize für die Aufnahme einer Arbeit schaffen. Dazu beschließt das Kabinett eine Reihe von Regelverschärfungen. So werden Bürgergeld-Bezieher ab kommendem Jahr bei bestimmten Pflichtverstößen stärker sanktioniert. Neu eingeführt wird zudem eine Prämie.

Die Bundesregierung hat schärfere Sanktionen im Bürgergeld beschlossen, wenn Leistungsempfänger eine zumutbare Arbeit ablehnen oder Termine versäumen. Die Bundesregierung brachte nach Angaben aus Regierungskreisen eine entsprechende Gesetzesvorlage von Arbeitsminister Hubertus Heil auf den Weg.

Die Änderungen sollen ab dem 1. Januar 2025 greifen. Bei Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung wird das Bürgergeld für drei Monate um 30 Prozent gekürzt. Wer einen Termin im Jobcenter versäumt, bekommt einen Monat lang 30 Prozent weniger. Für einen Job gilt künftig ein längerer Arbeitsweg von bis zu drei Stunden täglich für Hin- und Rückfahrt als zumutbar.

Neu eingeführt wird eine Prämie von 1000 Euro für diejenigen, die einen regulären Job mindestens ein Jahr lang ausüben und ohne Bürgergeld auskommen. Mit dem Paket wird auch das Verbot der Einwanderung in die Leiharbeit aufgehoben.

Auf die Änderungen hatte sich die Ampel-Regierung bei ihrer 49 Punkte umfassenden sogenannten Wachstumsinitiative verständigt. Die härteren Leistungskürzungen sollen die Anreize für eine Beschäftigungsaufnahme, aber auch die allgemeine Akzeptanz der Hilfeleistung erhöhen.

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