Soll Planungssicherheit einfahren: Bundesrat erlaubt Landwirten künftig Gewinnglättung | ABC-Z
Soll Planungssicherheit bringen
Bundesrat erlaubt Landwirten künftig Gewinnglättung
27.09.2024, 16:22 Uhr
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Im Frühjahr gehen deutsche Bauern auf die Barrikaden. Die Bundesregierung reagiert im Juli auf den Protest und stärkt die Landwirte. So können Gewinne künftig anders versteuert werden, zudem soll ihre Stellung gegenüber dem Einzelhandel gestärkt werden. Nun gibt der Bundesrat grünes Licht für das Paket.
Der Bundesrat hat dem Agrarpaket der Bundesregierung zugestimmt, das Landwirte weiter entlasten soll. Eine Mehrheit der Vertreter der Bundesländer stimmte für insgesamt drei Gesetze, mit denen die Bundesregierung auf die monatelangen Bauernproteste ab Ende vergangenen Jahres reagiert hatte.
Teil des Pakets ist die sogenannte steuerliche Gewinnglättung: Einkünfte können dann über drei Jahre hinweg im Durchschnitt besteuert werden, statt die Gewinne eines jeden einzelnen Jahres steuerlich anzusetzen. Wenn die Gewinne stark schwanken, kann sich so eine Steuerermäßigung ergeben. Insbesondere kleinere und mittlere land- und forstwirtschaftliche Betriebe seien von Gewinnschwankungen wegen der Folgen des Klimawandels betroffen, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Landwirte gegenüber Einzelhandel gestärkt
Änderungen gibt es auch bei den gesetzlichen Regelungen für den Lebensmitteleinzelhandel, welche die Stellung der Landwirte verbessern soll. Sie sollen etwa vor unlauteren Geschäftspraktiken wie langen Zahlungszielen geschützt werden. Das Gesetzespaket war Anfang Juli im Bundestag verabschiedet worden und kann nun in Kraft treten.
“Wir stärken mit den heute im Bundesrat beschlossenen Maßnahmen die Position der Landwirtinnen und Landwirte im Markt”, erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Mit der steuerlichen Gewinnglättung “können die Betriebe besser planen, was gerade in den zuletzt von Wetterkapriolen gebeutelten Erntejahren wichtig ist”.
Der Landwirtschaftsminister Sachsen-Anhalts, CDU-Politiker Sven Schulze, bemängelte im Bundesrat hingegen unter anderem, dass nicht alle Betriebe von den neuen Abschreibungsbedingungen profitierten – etwa Genossenschaften und Kapitalgesellschaften. “Es besteht dringender Nachholbedarf, wenn es darum geht, die Landwirtschaft tatsächlich zu entlasten”, sagte Schulze.