So könnte es weitergehen: Wie bekommt das Verfassungsgericht jetzt neue Richter? | ABC-Z

So könnte es weitergehen
Wie bekommt das Verfassungsgericht jetzt neue Richter?
11.07.2025, 14:51 Uhr
Der Bundestag verschiebt die Wahl von drei Richterinnen und Richtern für das Bundesverfassungsgericht – entsteht dadurch nun ein gefährliches Vakuum? Ganz so dramatisch ist es nicht: Glückt im Parlament keine fristgemäße Wahl, dann greifen festgelegte Regeln. Ein Überblick.
Die geplante Wahl von neuen Richterinnen und Richtern für das Bundesverfassungsgericht ist vorerst gescheitert. Sie wurde am heutigen Freitag von der Tagesordnung des Bundestags genommen, nachdem Union und SPD sich wegen der SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf zerstritten hatten. Wie könnte es nun weitergehen?
Das Bundesverfassungsgericht arbeitet jedenfalls weiter. Solange es keine Nachfolge gibt, bleiben die Richterinnen und Richter geschäftsführend im Amt. Die Hälfte von ihnen wird im Bundestag gewählt und die andere Hälfte im Bundesrat. Für die aktuellen drei Neubesetzungen ist der Bundestag zuständig.
Eigentlich soll innerhalb von zwei Monaten nach Ende einer Amtszeit ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin gewählt werden. Diese Frist ist in einem Fall bereits abgelaufen – dafür gibt es aber eine Regelung, die hier auch zum Zug kam.
Wenn innerhalb von zwei Monaten niemand gewählt ist, fordert der Wahlausschuss des Bundestags das Bundesverfassungsgericht auf, drei Vorschläge zu machen, die das Parlament aber nicht binden. Geht es um mehrere Positionen, bittet der Ausschuss um zwei Vorschläge pro Position.
Spinner wäre einer der Karlsruher Vorschläge gewesen
Die Amtszeit von Verfassungsrichter Josef Christ, der im Ersten Senat tätig ist, lief Ende November aus, die von Doris König aus dem Zweiten Senat Ende Juni. Eine dritte Stelle soll Ende September frei werden, wenn Ulrich Maidowski (Zweiter Senat) auf eigenen Wunsch ausscheidet.
Die eigentliche Amtszeit von Christ ist also bereits seit mehr als zwei Monaten vorbei. Der Wahlausschuss forderte das Gericht darum schon vor einiger Zeit dazu auf, Vorschläge zu machen. Am 22. Mai machte Karlsruhe schließlich drei Vorschläge. Einen dieser Vorschläge hat die Union übernommen und Günter Spinner vorgeschlagen – zur Wahl kam es aber nun noch nicht.
Für die anderen beiden Posten hat das Gericht noch keine Vorschläge gemacht und ist darum auch noch nicht gebeten worden. Am Freitag war die letzte reguläre Sitzung des Bundestags vor der Sommerpause. Wenn keine Sondersitzung angesetzt wird, müsste der Wahlausschuss das Gericht also noch vor der nächsten Sitzungswoche, die am 8. September beginnt, um Vorschläge für die Nachfolge von König bitten.
Das Gericht selbst ist dabei an keine Frist gebunden – wenn es Vorschläge schickt, gilt aber eine Frist von drei Monaten für den Bundestag. Sollte der Bundestag innerhalb von drei Monaten nach den Vorschlägen des Gerichts immer noch niemanden gewählt haben, könnte der Bundesrat übernehmen. Das sieht der sogenannte Ersatzwahlmechanismus vor, der zum Jahreswechsel in Kraft trat.