So klappt der Urlaub mit dem Fahrrad in Bus und Bahn | ABC-Z
Unterschiedliche Regelungen
Wer ein eher unübliches Fahrrad hat, das etwa besonders lang oder ausladend ist, sollte sich rechtzeitig informieren, ob und wie man das Modell mitnehmen darf. Die Regeln können sich je nach Bundesland und Verkehrsgesellschaft unterscheiden.
Der ACE nennt ein Beispiel: Der Akku von Elektrofahrrädern muss bei der Deutschen Bahn etwa während der Reise fest am Rad montiert bleiben. FlixTrain macht die Vorgabe, dass Reisende ihn abklemmen oder abnehmen sollen.
Nutzen Urlauber den Fernbus, sollten sie sich unbedingt vorab informieren, ob die Mitnahme des Fahrrades überhaupt möglich ist. Oft ist die Anzahl an Plätzen hier sehr stark begrenzt. Zum Teil müssen Reisende das Rad dann auseinanderbauen.
Was kostet die Fahrradmitnahme?
Im Nahverkehr zahlt man für den Fahrrad-Transport oft 6,50 Euro. Der Betrag kann aber je nach Verkehrsverbund abweichen.
Geht es um einen Fahrrad-Transport im ICE, müssen Reisende je nach Entfernung damit rechnen, dass sie innerhalb Deutschlands zwischen 7,50 Euro und 12,90 Euro für ihr Bike bezahlen müssen.
Die Krux im Nahverkehr: In der Regel gibt es keine Stellplatzreservierung. Ob im Fahrradabteil genügend Platz ist, ist also eher ein Lotteriespiel.
Wer sein Rad hingegen im Fernverkehrszug der Deutschen Bahn mitnehmen will, braucht laut ACE neben der Fahrradkarte immer eine Stellplatzreservierung für das Fahrrad. Ist diese nicht möglich, weil nichts mehr frei ist, müssen Radreisende einen anderen Zug buchen.
Bei weiteren Strecken empfiehlt es sich grundsätzlich, wenn möglich auch für das Fahrrad einen Platz in Bahn oder Bus zu reservieren. Damit der Urlaub mit dem Bike entspannt starten kann.
Fahrradwege sollten ausgebaut werden
Anlässlich des Tags des Fahrrads am Mittwoch forderte der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, dass die Fahrrad-Infrastruktur dringend ausgebaut werden muss. Denn nur, wer auf Radwegen und an Kreuzungen sicher ist, fährt auch gern Rad. Der ACE fordert Bund und Länder auf, Radwege auszubauen und vorhandene Wege zu pflegen und instand zu setzen. Wo es baulich möglich ist, soll der Pkw- vom Radverkehr getrennt werden. Bekannte Gefahrenstellen etwa an Kreuzungen müssen umgehend beseitigt werden: Die Einrichtung von so genannten geschützten Kreuzungen nach niederländischem Vorbild kann die Sicherheit von Radfahrenden durch die Trennung von Autos und Lkw erhöhen.