Reisen

Was die Proteste für Touristen bedeuten | ABC-Z

Bis auf Weiteres sind in den Ballungsgebieten wichtige Straßen und U-Bahn-Stationen gesperrt. Zudem gibt es immer wieder Ausfälle im öffentlichen Nahverkehr. Auf Autobahnen oder Hauptstraßen außerhalb der Großstädte ist es bislang nicht zu Störungen gekommen, auch der Flugverkehr in der Türkei läuft bisher noch ungestört.

Südküste der Türkei von Unruhen wenig betroffen

Beliebte Urlaubsgebiete sind von den Unruhen bislang nicht betroffen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich die Lage weiter verschärft und auch auf Urlaubsregionen übergreift.

Beliebte Urlaubsziele in der türkischen Riviera, wie Antalya oder Side, sind bislang nicht betroffen. Die Unruhen waren dort bisher wenig zu spüren. Allerdings gibt es Berichten zufolge in manchen Stadtteilen Antalyas Demonstrationen.

Keine Reisewarnung für Istanbul, Ankara und Izmir

Vom Auswärtigen Amt gibt es bislang keine offizielle Reisewarnung für die Türkei. Generell wird auch nicht von einer Reise in das Land abgeraten. Dennoch gibt es einige Sicherheitshinweise, die Reisende beachten sollten:

Können Türkei-Reisen kostenfrei storniert werden?

Laut dem Auswärtigen Amt ist die kostenfreie Stornierung einer Pauschalreise nur möglich, wenn die Reise aufgrund von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen beeinträchtigt wird. Die Angst vor Unruhen allein reicht nicht als Grund für eine kostenfreie Stornierung. Eine erhebliche Beeinträchtigung wäre denkbar, wenn vertraglich vereinbarte Höhepunkte der Reise aufgrund der Proteste komplett ausfallen müssten, beispielsweise durch die Sperrung von Sehenswürdigkeiten. Ob es sich bei der Absage eines Programmpunkts um eine erhebliche Beeinträchtigung handelt, wird anhand der reisevertraglichen Leistungen beurteilt.

Der Rücktritt von einer Reise ist grundsätzlich immer möglich, allerdings kann der Reiseveranstalter Stornogebühren berechnen. Es empfiehlt sich, bei Fragen Rücksprache mit seinem Reiseveranstalter zu halten. Bei Einzelleistungen wie Hotel oder Flug gelten ähnliche Bestimmungen. Sofern es vertraglich festgehalten ist, besteht die Möglichkeit, gebuchte Leistungen, die nicht mehr erbracht werden können, kostenfrei zu stornieren. Sind die gebuchten Leistungen nicht direkt von den Protesten betroffen, besteht kein Anspruch auf kostenfreie Stornierung.

Back to top button