Verkehr

EU plant digitalen Führerschein für alle Mitgliedstaaten | ABC-Z

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments (TRAN) hat eine vorläufige Einigung über die Reform der EU-Führerscheinrichtlinie erzielt. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den digitalen Wandel im Straßenverkehr voranzutreiben. Die neuen Regelungen umfassen unter anderem die Einführung eines digitalen Führerscheins, strengere Vorschriften für Fahranfänger sowie ein EU-weites Verfahren zum Führerscheinentzug.

Künftig soll der digitale Führerschein das Hauptformat in der EU werden. Er wird über eine digitale Brieftasche auf dem Smartphone verfügbar sein. Dennoch bleibt das Recht auf einen physischen Führerschein bestehen – ein Punkt, den das Parlament erfolgreich durchgesetzt hat.

Die neuen Vorschriften sehen eine zweijährige Probezeit für Fahranfänger vor. In dieser Zeit gelten verschärfte Sanktionen bei Verstößen wie Alkohol am Steuer oder dem Verzicht auf Sicherheitsgurte. Die Abgeordneten fordern zudem eine EU-weite Null-Toleranz-Politik gegenüber Alkohol und Drogen im Straßenverkehr.

Vor der Erteilung eines Führerscheins soll eine medizinische Untersuchung erfolgen, bei der Sehvermögen und Herz-Kreislauf-System überprüft werden. Für Pkw- und Motorradfahrer können die Mitgliedstaaten alternativ auch Selbstauskünfte oder andere Verfahren bei der Führerscheinverlängerung zulassen.

Um dem Fahrermangel entgegenzuwirken, wird das Mindestalter für den Lkw-Führerschein auf 18 Jahre gesenkt – vorausgesetzt, ein Befähigungsnachweis liegt vor. Für Busfahrer wird das Mindestalter auf 21 Jahre reduziert.

Ein weiterer Bestandteil der Reform betrifft den grenzüberschreitenden Führerscheinentzug. Künftig sollen Fahrverbote oder Entzüge auch in anderen EU-Staaten durchgesetzt werden. Das Land, das den Führerschein ausgestellt hat, wird über die Maßnahme informiert und muss diese umsetzen. Ziel ist es, Straffreiheit bei Verkehrsverstößen im Ausland zu verhindern.

Die vorläufige Einigung wurde im TRAN-Ausschuss mit großer Mehrheit angenommen. Nun müssen der EU-Rat und das Plenum des Europäischen Parlaments die Reform noch formell bestätigen.

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