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Silvesterfeier in Erding: Walzer und Lasershow – Erding | ABC-Z

Feuerwerk und Böller hat die Stadt Erding bereits vor sieben Jahren aus der Altstadt verbannt. Seither sorgt eine Lasershow für prachtvolle Effekte. Die Firma DS Showlaser aus Unterschweinbach im Landkreis Fürstenfeldbruck organisiert wieder das Spektakel am Erdinger Nachthimmel. Wobei diesmal der Fokus auf Lichtkunst liege, verrät Geschäftsführer Alexander Hohl. Also weg von standardisierten Grafiken hin zu Lichteffekten, die den Fassaden der Altstadt neue Strukturen und ein neues Aussehen geben sollen.

„Lasst euch von einer stimmungsvollen Mischung aus Musik, Gemeinschaft und besonderen Momenten tragen“, schreibt die Tanzwelt Erding auf ihrer Homepage. Die Tanzschule ist neben der Stadt Mitveranstalter des Events. Um Mitternacht wird es in Erding sogar romantisch, wenn es heißt: „Alles Walzer unter freiem Himmel.“

Ein paar Regeln gibt es aber zu beachten. Pressesprecher Christian Wanninger verweist in einer Pressemitteilung darauf, dass die Stadt an Silvester und Neujahr „das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern wie Raketen, Schwärmern, Knallkörpern, Batterien und ähnlichem“ untersagt.

Das Böllerverbot gilt im Bereich, der von den Straßen Am Herzoggraben und Am Mühlgraben umgeben wird, insbesondere die Haager Straße ab der Einmündung Bachingerstraße, die Landshuter Straße und die Friedrich-Fischer-Straße umfasst sowie die Lange Zeile, den Schrannenplatz, den Kleinen Platz und alle angrenzenden Nebenstraßen. Feuerwerk ist außerdem rund um das Fischers Seniorenzentrum, das Heiliggeist-Stift, das Pichlmayr-Seniorenzentrum und um das Kreiskrankenhaus Erding verboten.

Angetrunkene sorgen immer wieder für gefährliche Situationen, schreibt die Stadt

In den vergangenen Jahren war es laut Pressesprecher Wanninger „immer wieder zu gefährlichen Situationen gekommen, weil Besucher der Innenstadt in oft angetrunkenem Zustand die Feuerwerkskörper fahrlässig zündeten“. In einem Fall wurden Rettungskräfte bei einem Einsatz beschossen.

Ferner könnten die Pyro-Artikel bei unsachgemäßem Gebrauch leicht Brände auslösen, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Gerade die denkmalgeschützte, historische Baustruktur der Altstadt sei „Brandgefahren in besonderem Maße ausgesetzt“. Und falls sich jemand beschweren will, kommt gleich noch dieser Zusatz: Da durch das Verbot „nur ein geringer Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit erfolgt, gilt das Abbrennverbot als angemessen und beschränkt die Besucher nicht unzumutbar in ihren Rechten“.

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