Silvester: Wo in Bayerns Großstädten nicht geböllert werden darf – Bayern | ABC-Z
In Bayerns Innenstädten gelten in der Silvesternacht weiträumige Böllerverbote. In der Landeshauptstadt München sei es bereits seit 2019 innerhalb des gesamten Mittleren Rings verboten, Böller zu zünden, teilte eine Sprecherin des Kreisverwaltungsreferats mit. Am Marienplatz, in der angrenzenden Fußgängerzone sowie am Viktualienmarkt gibt es ein komplettes Feuerwerksverbot. In der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Kirchen oder brandempfindlichen Gebäuden wie etwa Fachwerkhäusern ist Pyrotechnik bundesweit verboten.
Wie die Sprecherin des Münchner Kreisverwaltungsreferats betonte, ist die Verbotszone in der dicht bebauten Münchner Innenstadt notwendig. „Das Polizeipräsidium München dokumentierte dort in der Vergangenheit bei spontanen Silvesterfeierlichkeiten zahlreiche Verstöße und gefährliche Situationen beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Diese reichten von gegenseitigem Beschießen bis hin zu gezieltem Werfen von Knallkörpern in Menschenmengen.“
:Nachrichten aus der Bayern-Redaktion – jetzt auf Whatsapp abonnieren
Von Aschaffenburg bis Berchtesgaden: Das Bayern-Team der SZ ist im gesamten Freistaat für Sie unterwegs. Hier entlang, wenn Sie Geschichten, News und Hintergründen direkt aufs Handy bekommen möchten.
Auch andere Städte in Bayern schränken den Einsatz von Raketen, Knallern und Böllern zum Jahreswechsel ein. Rechtliche Grundlage dafür ist das Landesstraf- und Verordnungsgesetz. Auf ihren Internetseiten haben die Städte Karten veröffentlicht, auf denen die Bereiche eingezeichnet sind, wo keine Pyrotechnik benutzt werden darf.
In Nürnberg ist das Böllern etwa in der Fußgängerzone zwischen Rathaus, Hauptmarkt, Fleischbrücke, Burgstraße, Lorenz- und Sebalduskirche am 31. Dezember und 1. Januar jeweils ganztägig verboten. Auf allen Straßen und Plätzen rund um die Nürnberger Kaiserburg gilt das Verbot in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar von 21 bis 2 Uhr. In diesem Zeitraum darf man im Umkreis der Burg auch keine Raketen und Böller mit sich führen.
Die Stadt Augsburg untersagt in der zentralen Maximilianstraße und den umliegenden Straßen und Plätzen den Einsatz von Pyrotechnik. „In der Nacht von Silvester auf Neujahr werden Ordnungsdienst und Polizei verstärkt im Einsatz sein“, sagte Augsburgs Ordnungsreferent Frank Pintsch.
In der Regensburger Altstadt dürfen zum Jahreswechsel ebenfalls keine Feuerwerkskörper gezündet oder mitgeführt werden. Das Verbot gilt vom 31. Dezember um 20.30 Uhr bis zum 1. Januar um 6 Uhr. Die Steinerne Brücke wird in der Silvesternacht von 22 Uhr bis 2 Uhr morgens für Fußgänger und Autofahrer gesperrt, wie die Stadt mitteilte.
In Würzburg werde das Sicherheitskonzept für Neujahrsfeiern jedes Jahr zwischen Stadtverwaltung, Polizei und Rettungsdiensten abgestimmt, teilte eine Stadtsprecherin mit. „Aktuell ist dieses Konzept noch in der Abstimmung.“ Zum Jahreswechsel 2023/24 umfasste der Sicherheitsbereich, in dem keine Pyrotechnik benutzt werden durfte, die Alte Mainbrücke, den Vierröhrenbrunnen, Domstraße und Teile der anliegenden Straßen.
Wie man zugelassenes Feuerwerk erkennt
Generell sind in Deutschland nur Feuerwerkskörper erlaubt, die durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen wurden. Diese erkennt man am CE-Kennzeichen, der vierstelligen Registrierungsnummer und Gebrauchshinweisen auf Deutsch. Die Bundespolizei warnt, dass Feuerwerkskörper ohne Zulassungszeichen oft schwerste Verletzungen wie zerfetzte oder abgetrennte Hände oder Finger verursachen.
Feuerwerkskörper sind in Deutschland in die Kategorien F1 bis F4 unterteilt. Die Gruppen F3 und F4 darf man in Deutschland nur mit einer speziellen Erlaubnis besitzen und benutzen. Tischfeuerwerke, Knallerbsen und Wunderkerzen fallen unter die Kategorie F1. Böller, Raketen und Feuerwerke mit der Kennzeichnung F2 sind mit BAM- und CE-Kennzeichnung erlaubnisfrei. Die Bundespolizei warnt allerdings vor gefälschten F-, BAM- und CE-Kennzeichnungen.
Häufig greifen die Einsatzkräfte der Bundespolizei an der bayerisch-tschechischen Grenze Einreisende auf, die gefährliche Feuerwerkskörper ohne notwendige Zulassung im Gepäck haben. Meist haben sie diese im Nachbarland gekauft. Im Jahr 2022 habe die Bundespolizeidirektion München nach Angaben eines Sprechers in 363 Fällen wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt, 2023 waren es bereits 395 Fälle. Ende November 2024 kontrollierte die Bundespolizei im oberpfälzischen Waldsassen (Landkreis Tirschenreuth) einen Autofahrer mit 42 Kilogramm erlaubnispflichtiger Feuerwerkskörper im Kofferraum. Der 20-Jährige habe die Knaller, Böller und Raketen in Tschechien gekauft, teilten die Ermittler mit. Die Beamten stellten die gefährliche Fracht sicher und leiteten ein Strafverfahren gegen den jungen Mann ein.