Wohnen

Sollte der Zugang zu den Alpen beschränkt werden? | ABC-Z

Stimmt schon, in Bayerns Verfassung gibt es den sogenannten „Schwammerlparagraphen“. Er garantiert den freien Zugang zur Natur und damit in die Berge. Ähnliche Gesetze gibt es in vielen Ländern und Staaten, und natürlich ist ein solches Jedermannsrecht ein Segen. Allerdings verpflichtet beispielsweise der dritte Absatz des Schwammerlparagraphen auch jedermann, „mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen“. Und hier liegt das Problem.

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