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Shell siegt in Klimaprozess vor Gericht | ABC-Z

Stand: 12.11.2024 09:26 Uhr

Shell muss seinen CO2-Ausstoß doch nicht drastisch reduzieren. Ein Zivilgericht in Den Haag hob ein entsprechendes Klimaurteil der ersten Instanz auf und wies die Klage von Umweltschützern ab.

Erleichterung beim britisch-niederländischen Öl- und Ergaskonzern Shell: Richter in Den Haag haben der Berufung des Unternehmens gegen ein Urteil stattgegeben, das Shell verpflichtete, seinen Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid deutlich zu senken.

Umweltschutzorganisationen hatten Shell verklagt und 2021 Recht bekommen. In einem historischen Urteil hatte das Gericht in Den Haag damals angeordnet, dass der Konzern seine Kohlendioxid-Emissionen bis 2030 um netto 45 Prozent im Vergleich zu 2019 senken müsse.

Nie zuvor war ein Konzern von einem Richter zu derart drastischen Klimaschutzmaßnahmen gezwungen worden. Die Verpflichtung bezog sich nicht nur auf die Emissionen des eigenen Unternehmens, sondern auch auf die der Zulieferer und Endabnehmer. Shell hatte zum Zeitpunkt der Klage seinen Sitz in Den Haag. 

Shell: Nicht Sache von Gerichten

Shell hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der Energiekonzern steht auf dem Standpunkt, dass es im Pariser Klimaabkommen keine Verpflichtung für Unternehmen gebe, Schadstoffe zu reduzieren. Nicht Gerichte, sondern Regierungen müssten das anordnen. Außerdem könne man ein Unternehmen rechtlich nicht für den CO2-Ausstoß seiner Kunden verantwortlich machen. 

Revision erwartet

Das Gericht gab dem Unternehmen recht und verpflichtete es auch nicht, seine direkten Emissionen bei der Produktion und dem Vertrieb von Energie zu senken. Shell sei bereits auf dem guten Weg und wolle bis 2030 selbst eine Reduzierung von 50 Prozent erreichen. 

Es gilt als sicher, dass der Hauptkläger, die Umweltorganisation Milieudefensie, bei der höchsten Instanz nun in die Revision geht. Für Milieudefensie ist Shell “einer der größten Klimaverschmutzer der Welt”. Das Urteil kann auch Folgen für andere ähnliche Verfahren haben.

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