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Schwerer Raub: Vier Angeklagte vor Amtsgericht Ebersberg freigesprochen – Ebersberg | ABC-Z

„Rumstehen und das Billigen von Straftaten führt aber zu keiner strafrechtlichen Verfolgung“, begründete Richter Frank Gellhaus das Urteil des Jugendschöffengerichts am Ebersberger Amtsgericht. Vier Jahre nach der Tat endete das Verfahren wegen schweren Raubs mit einem Freispruch für alle vier Angeklagten – was auch auf die Erinnerungslücken aller Prozessbeteiligten zurückzuführen ist.

Den Angeklagten, eine Frau – zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt – und drei Männer, damals 16 und 15 Jahre alt, wurde die Beteiligung an einem Raubüberfall im Juni 2021 in Erding vorgeworfen. Dabei sollen zwei Jugendlichen Geld und eine Goldkette abgenommen worden sein. Laut Anklage soll das Quartett zusammen mit zwei weiteren jungen Männern die Opfer umringt und zu einer „Taschenkontrolle“ aufgefordert haben.

Die beiden Jugendlichen kamen der Aufforderung nach. Sie sollen den Tätern das Geld und die Goldkette übergeben haben, während einer der Überfallenen mit einem Schraubenzieher in Schach gehalten wurde. Welche Rolle die vier Angeklagten bei diesem Überfall gespielt haben, musste nun das Gericht klären.

Die damals Überfallenen hatten im Gerichtssaal als Zeugen nur noch wenig Erinnerungen an den Tatablauf. Zu lange sei die Tat schon her, als dass sie den Angeklagten eine strafbare Handlung hätten eindeutig zuordnen können. Auch an Aussagen, die sie nach der Tat bei der Polizei gemacht hatten, konnten sich die beiden Jugendlichen vier Jahre später nicht mehr erinnern. Er sei damals zwar eingeschüchtert gewesen, könne sich aber an keine Einzelheiten mehr erinnern, erklärte einer der Zeugen. „Ich weiß es nur noch ganz grob“, entschuldigte er sich gleich zu Beginn seiner Aussage.

Kompliziert gestaltete sich für Richter Gellhaus die Vernehmung von zwei jungen Männern, die sich bereits in einem eigenen Prozess für den Raubüberfall hatten verantworten müssen. Bei einem von ihnen handelt es sich um den sogenannten „Paten von Markt Schwaben“, der gerade eine Jugendstrafe wegen schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls, Sachbeschädigung, vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung absitzt. „Ich sage gar nichts“, blockte der 20-Jährige die Fragen des Richters erst einmal ab.

Die beiden Männer durften ihre Aussagen aber nicht verweigern, da sie für den Raubüberfall in Erding nicht weiter juristisch belangt werden können. Erst nach Gesprächen mit ihren Anwälten waren sie bereit, Angaben zu machen. Beide erklärten, sie seien als Einzige an dem Überfall beteiligt gewesen. Die vier Angeklagten hätten sich lediglich in der Nähe befunden. „Ich kann mich nicht erinnern, dass jemand anderes etwas damit zu tun hatte“, behauptete einer der Männer.

Das Gericht kam in seiner Urteilsverkündung zu einem ähnlichen Schluss. „Wir können Ihnen eine Beteiligung nicht nachweisen, deswegen gilt: im Zweifel für die Angeklagten“, verkündete Richter Gellhaus. Dass das Verfahren erst vier Jahre nach der Tat zu einem Ende komme, sei natürlich unglücklich. Da auch die beiden überfallenen Jugendlichen ihre Zeugenaussagen von damals nicht wiederholen konnten, könne man den Angeklagten aber außer dem „Dabeistehen“ nichts nachweisen, erklärte Gellhaus.

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