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Schweizer Verhüllungsverbot in Kraft: Verhüllen mit Ausnahmen verboten | ABC-Z

Basel taz | Ob mit Niqab am Gletschersee oder mit Sturmhaube bei einer Demonstration – wer ab 1. Januar in der Schweiz sein Gesicht verhüllt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Franken, umgerechnet 1.068 Euro, rechnen. Im November 2024 beschloss der Bundesrat das Inkrafttreten des Gesetzes mit Beginn des neuen Jahres. Die Schweiz wird damit eines von sieben Ländern in Europa, die ein landesweites Verhüllungsverbot eingeführt haben. Zuvor hatte sich die Schweizer Bevölkerung 2021 knapp für die Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“ ausgesprochen. Seither steht in der Schweizer Bundesverfassung: „Niemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen, die öffentlich zugänglich sind.“

Der Verfassungsartikel sieht jedoch Ausnahmen vor und so tut es auch das ab 1. Januar geltende Gesetz. Das Tragen von Gesichtsmasken zum Schutz der eigenen Gesundheit, Fastnachts- und Karnevalsverkleidung und Verhüllungen bei Kunstaktionen sollen beispielsweise nicht geahndet werden. Außerdem können kantonale Behörden für Demonstrationen Ausnahmen gutheißen, so zum Beispiel, wenn ohne Verhüllung der Teilnehmenden die Versammlungs- oder Meinungsfreiheit eingeschränkt würde.

Laut einer Studie des Zentrums für Religionsforschung der Universität Luzern aus dem Jahr 2020 tragen nicht mehr als 37 in der Schweiz wohnhaften Frauen Niqab. Dabei verhüllen sich muslimische Frauen mit einem weiten Umhang, bedecken die Haare und die Stirn und zusätzlich auch das Gesicht unterhalb der Augen. Eine Burka, mit der auch die Augen verdeckt werden, trägt der Studie zufolge niemand. So wird dem Gesetz vor allem Symbolcharakter zugeschrieben.

Wegen der geringen Anzahl an Niqab- und Bur­katrä­ge­r:in­nen in der Schweiz wird der Hauptanwendungsbereich des bundesweiten Gesetzes vor allem bei Tou­ris­t:in­nen gesehen

Die 2021 angenommene Initiative lancierte das „Egerkinger Komitee“, eine Gruppe von Mitgliedern der rechtspopulistischen Schweizerischen Volkspartei (SVP) und der nationalkonservativen Kleinpartei EDU. Vor einer „Islamisierung der Schweiz“ warnte das Komitee damals im Abstimmungskampf. Auf seiner Webseite beschreibt es sich als Gruppe, die „Widerstand gegen die Machtansprüche des politischen Islam“ organisiere. Schon vor über 16 Jahren lancierte das „Egerkinger Komitee“ eine Initiative zum landesweiten Verbot für den Bau von Minaretten, die 2009 ebenfalls von der Bevölkerung angenommen wurde.

Bür­ge­r:in­nen sollen Verstöße gegen das Gesetz melden

Von verschiedenen Seiten wird dem Komitee vorgeworfen, Islamophobie und Ausländerfeindlichkeit zu betreiben. Mit dem Verhüllungsverbot würden außerdem Stereotype über den Islam produziert, die vor allem muslimische Frauen diskriminieren würden, so Kritiker:innen. Das Verbot führe nicht zur Verbesserung der Lebensumstände von Musliminnen, die von Unterdrückung durch Kleidervorschriften betroffen sind.

Das Gesetz umsetzen wird nun die lokale Polizei in jedem Kanton. In den Kantonen Tessin und St. Gallen gelten schon lokale Verbote, denen die Bevölkerungen zuvor zugestimmt hatten. Nach der Einführung im Jahr 2016 stellte die Tessiner Polizei in vier Jahren 28 Bussen gegen Burka- und Niqabträgerinnen aus.

Wegen der geringen Anzahl an Niqab- und Bur­katrä­ge­r:in­nen in der Schweiz wird der Hauptanwendungsbereich des bundesweiten Gesetzes vor allem bei Tou­ris­t:in­nen gesehen, zum Beispiel in der Stadt Luzern oder in Urlaubsorten in den Alpen wie Interlaken. Aus Angst vor Umsatzeinbussen bekundeten deshalb auch Stimmen aus der Tourismusbranche in der Vergangenheit Sorge. Doch mittlerweile scheinen die Tourismusverbände keine Gefahr mehr zu befürchten. Die einheitliche Regelung schaffe Klarheit, muslimische Tou­ris­t:in­nen in der Schweiz seien in den letzten Jahren immer weniger mit Gesichtsverhüllung unterwegs, so der Direktor von Interlaken Tourismus.

Aus Sorge vor einer laschen Anwendung des Gesetzes hat das „Egerkinger Komitee“ mittlerweile eine Meldestelle eingerichtet, an die Bür­ge­r:in­nen Verstöße gegen das Verbot per Foto schicken sollen. Po­li­ti­ke­r:in­nen aus verschiedenen Parteien bezeichnen die Meldenstelle als unangebracht, denunziatorisch und provokativ. Eine Meldestelle, die sich darum kümmere, wie Frauen richtig angezogen sein müssen, kenne sie nur aus dem Iran, so die Nationalrätin Tamara Funiciello der Sozialdemokratischen Partei.

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