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Schwarzbauten in Wolfratshausen: Abrissfrist läuft Ende April 2026 aus – Bad Tölz-Wolfratshausen | ABC-Z

Für die drei Schwarzbauten am Wolfratshauser Isarspitz scheint die Zeit nach jahrelangen gerichtlichen Streitigkeiten und kommunalpolitischen Diskussionen endgültig abgelaufen. Der Bauausschuss des Stadtrats sprach sich in der Februar-Sitzung mit großer Mehrheit gegen den Antrag der Eigentümerin aus, die Gebäude auf das ursprünglich erlaubte Maß zurückzubauen. „Ein Schwarzbau bleibt ein Schwarzbau“, so Richard Kugler (Wolfratshauser Liste). „Wir können über Gesetze nicht frei verfügen.“ Auch ein Vorstoß der Grünen, die Einfamilienhäuser in einem sozialgerechten Sinne zu retten, lief ins Leere.

Der Ablauf der Frist, innerhalb derer die Eigentümerin die Gebäude abzureißen hat, rückt damit unerbittlich näher. Gerichtlich terminiert ist dafür der 1. Mai. Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen hatte im Januar 2023 verfügt, die Häuser abzureißen und dies zu dulden. Klagen der Eigentümer und einer Mietpartei gegen die Beseitigungsanordnungen und Abrissduldungen wies das Verwaltungsgericht München im Juni 2024 ab. Eine Berufung ließ der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nicht zu, der entsprechende Beschluss wurde den Eigentümern und Mietern am 30. April 2025 zugestellt.

Werden die Häuser nicht rechtzeitig beseitigt, sind mehr als 700 000 Euro an Zwangsgeld fällig

Damit lief die einjährige Frist für den endgültigen Abriss der Schwarzbauten an. „In den Beseitigungsanordnungen sind Zwangsgelder für den Fall der nicht fristgemäßen Erfüllung der Beseitigungsverpflichtung angedroht (je Wohnhaus 200 000 Euro, insgesamt für alle errichteten Anlagen 722 000 Euro)“, erklärt die Sprecherin des Landratsamts Bad Tölz-Wolfratshausen, Marlis Peischer.

Die Fraktion der Grünen sieht in der kompletten Beseitigung der in Abweichung von der damaligen Genehmigung errichteten Neubauten jedoch eine nicht zu verantwortende Ressourcenverschwendung. In ihrer Stellungnahme für den Bauausschuss des Wolfratshauser Stadtrats verwies sie darauf, dass die Stadt eine Kommune mit angespanntem Wohnraumbedarf sei. Im Klimanotstandsbeschluss stehe die Verpflichtung, alles zu tun, um Kohlenstoffdioxid einzusparen. „Mit dem Abriss würde die für den Bau eingesetzte graue Energie wieder vernichtet werden und die damit verbundene CO₂-Erzeugung seinerzeit umsonst ausgestoßen worden sein“, heißt es in dem Papier.

Der Bauausschuss solle dem Antrag der Eigentümerin auf Rückbau zustimmen, forderten die Grünen. Mit der Maßgabe: Der Antragsteller müsse zeitnah einem städtebaulichen Vertrag zustimmen, der zusätzlich zum Rückbau eine Vereinbarung über die Art der Nutzung, zum Beispiel Belegungsrecht und Mietpreisbindung, der drei Häuser festlege. „Die Intention ist, dass der Antragssteller keinen Profit machen darf“, erklärte Hans Schmidt, Grünen-Stadtrat sowie Klima- und Umweltreferent.

Bürgermeister Klaus Heilinglechner (Bürgervereinigung Wolfratshausen) stellte jedoch klar: „Mit meiner Stimme geht das nicht.“  Die Häuser abzureißen, sei zwar bitter. Doch niemand habe den Bauherrn gezwungen, außerhalb der Baufenster zu bauen. Es gehe ja nicht nur um die Abweichungen von der genehmigten Höhe, sondern auch der Länge und Breite der Gebäude. „Das Gericht hat entschieden“, so der Rathauschef. „Das ist mit dem Rückbau nicht heilbar.“

Einer Baugenehmigung unter Vorbehalt eines städtebaulichen Vertrags zuzustimmen, gehe ohnehin nicht, sagte Sebastian Sens, der in der Stadtverwaltung für die Bauleitplanung verantwortlich ist. Für den Beschluss gehe es nur um die Baugenehmigung. Es gelte das Kopplungsverbot: Eine Sache dürfe nicht von einer anderen, davon unabhängigen Leistung abhängig gemacht werden.

„Jeder Stadtrat hat einen Eid geschworen, die Rechte einzuhalten“, sagte Zweiter Bürgermeister Günther Eibl (CSU). In Deutschland sei die Judikative die letzte Instanz.

Für die Häuser am Isarspitz sind die Tage wohl gezählt, auch wenn sich der Stadtrat nochmals mit der Baugenehmigung befassen wird. Bereits 2007 – also vor fast zwei Jahrzehnten – hatte das Gremium mit Billigung eines Vorbescheids für die Gebäude den Anfang gesetzt. Im März 2010 folgte das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen. 2012 und 2013 lehnte der Stadtrat dann ab, den Vorbescheid zu verlängern und die darauf fußenden Bauanträge zu billigen. Das Landratsamt als übergeordnete Behörde entschied allerdings anders und genehmigte im September 2014 den Bau der drei Einfamilienhäuser.

Das Landratsamt stellte 2017 Abweichungen am Bau fest

Im Juni 2017 stellte die Kreisbehörde fest, dass der Bauherr, der das Eigentum inzwischen seiner Tochter übertragen hat, bei der Errichtung vom genehmigten Plan abgewichen war. Die Wandhöhe entsprach nicht den Vorgaben, weil das Gelände aufgeschüttet worden war. Und anstelle von Carports wurden Doppelgaragen errichtet. Eine erfolglose Petition zum Erhalt der Gebäude sowie zahlreiche Gerichtsverfahren folgten.

Mit dem nun vorliegenden Antrag wollte die Bauherrin die Dächer abtragen und so auf das genehmigte Maß von 2014 reduzieren, die Garagen durch Carports ersetzen sowie die Terrassen verkleinern. Doch aus Sicht der Stadtverwaltung sind sowohl der genehmigte Vorbescheidsantrag von 2010 als auch die ursprüngliche Baugenehmigung von 2014 inzwischen nicht mehr rechtsgültig.

Der Eigentümerin bleibt aber unbenommen, die Schwarzbauten abzureißen und anschließend neue Bauanträge zu stellen.

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