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Schwangerschaftsabbruch: Abgeordnete wollen Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren | ABC-Z

Abgeordnete aus mehreren Bundestagsfraktionen wollen eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den
ersten drei Monaten erreichen. 236 Abgeordnete reichten bei Bundespräsidentin Bärbel Bas (SPD) einen Gesetzesentwurf ein, der noch vor den Neuwahlen am 23. Februar beschlossen werden soll und der ZEIT ONLINE vorliegt. Die aktuelle Rechtslage sei “eine erhebliche Einschränkung der Selbstbestimmung und der körperlichen Autonomie”, heißt es in einer Pressemitteilung der interfraktionellen Gruppe, der Abgeordnete von SPD, Grünen, Linken und der schleswig-holsteinischen Partei der dänischen Minderheit SSW angehören.

Aktuell werden Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch geregelt.  Das bringt “zum Ausdruck, dass ein selbstbestimmter Schwangerschaftsabbruch Unrecht ist”, sagte die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge, eine der Initiatorinnen. Mit der Neuregelung wollten die Abgeordneten das “Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Lebens deutlich besser in Einklang bringen”, sagte sie.

Eine vom Bundesgesundheitsministerium geförderte Studie hatte
ergeben, dass fast 60 Prozent der befragten Frauen, die eine ungewollte
Schwangerschaft abbrechen, Schwierigkeiten haben, den
Schwangerschaftsabbruch zu organisieren. Insbesondere, weil sie den
Schwangerschaftsabbruch geheim halten wollen oder müssen. Fast 60
Prozent der Befragten stießen zudem auf Schwierigkeiten bei der
Beschaffung von Informationen.

Finanzierung für viele Frauen problematisch

Auch die Zahl der Ärzte, die
Schwangerschaftsabbrüche durchführen
, hat sich in den vergangenen 20
Jahren “fast halbiert”, zeigt die Studie. In insgesamt 80 von 400
Landkreisen ist die Versorgungslage demnach kritisch. Davon liegen 43 in
Bayern und jeweils acht in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und
Nordrhein-Westfalen. Jede fünfte Frau hat der Studie zufolge Probleme, den
Schwangerschaftsabbruch zu finanzieren.

Deshalb fordert das Abgeordnetenbündnis eine Reihe von Maßnahmen,
mit denen die Beratung, Finanzierung und Versorgung sichergestellt
werden sollen. Laut einem gemeinsamen Antrag, der ZEIT ONLINE vorliegt,
sollen unter anderem die Kosten von den Krankenkassen übernommen,
Verhütungsmittel günstiger und einfacher verfügbar,
Schwangerschaftsabbrüche in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung mehr
Raum einnehmen und sogenannte “Gehsteigbelästigung” rechtlich geahndet
werden.

Konkret beinhaltet der Gesetzentwurf:  

  • Bis zur 12. Woche sollen Schwangerschaftsabbrüche rechtmäßig und
    die Pflicht zur vorherigen Beratung zu einem Rechtsanspruch umgewandelt
    werden.
  • Schwangerschaftsabbrüche werden nicht länger im Strafgesetzbuch, sondern neu im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt.
  • Die gesetzliche Beratungspflicht bleibt bestehen, die Wartezeit von drei Tagen entfällt. Die Schwangere bleibt immer straffrei. 
  • Die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch werden im Rahmen der Gesundheitsversorgung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Der Gesetzesentwurf könne noch im Januar auf die Tagesordnung genommen und dann verabschiedet werden, sagte die SPD-Abgeordnete Leni Breymaier der Nachrichtenagentur dpa. Man habe “in Eile gehandelt”, um die Neuregelung noch vor den Wahlen zu beschließen. Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) unterstützt den Antrag. Zustimmung aus der Unionsfraktion, von der FDP oder der AfD gab es bislang nicht. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (CDU), sagte Legal Tribune Online, er gehe nicht davon aus, dass der Antrag von der Union unterstützt werde: “Unsere Position ist klar: Unsere Verfassung schützt auch das ungeborene
Leben, und deshalb folgt unser Strafgesetzbuch einem
Lebensschutzkonzept. Das ist für uns aus ethischen Gründen unverzichtbar.”

Gegenwärtig sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Eine Beratung vorausgesetzt, bleiben Abbrüche innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen aber straffrei. Das gilt auch, wenn der Abbruch aus medizinischen Gründen oder nach einer Vergewaltigung erfolgt. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hatte Anfang des Jahres eine Liberalisierung der Regelung empfohlen. 

Mit Material der Nachrichtenagentur dpa

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