Schutz vor Missbrauch – So muss ein Besuch beim Frauenarzt verlaufen | ABC-Z
Berlin. Der Besuch beim Frauenarzt oder der Frauenärztin kann für Patientinnen lebenswichtig sein. Ein Experte über die Rechte der Patientinnen.
Für viele Frauen, gerade junge Patientinnen, kostet der Weg zum Frauenarzt oder zur Frauenärztin Überwindung. Kein Wunder: Sie müssen sich oftmals komplett untenrum entkleiden und sich auf einen meist kalten Stuhl setzen – in einem sterilen Raum. Zumindest auf den ersten Blick kein besonders vertrauenerweckendes Szenario.
Kaum ein medizinischer Bereich ist in der Gesundheitsversorgung so intim wie das Fachgebiet der Gynäkologie und Geburtshilfe, so der Berufsverband der Frauenärzte e.V. Damit Frauen sich ohne Sorgen auf den Stuhl beim Gynäkologen begeben können, sollten sie vorab ihre Rechte kennen. Darüber spricht der Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V., Dr. Klaus Doubek. Der Berufsverband bezeichnet sich als „Interessenvertretung, Sprachrohr und Plenum aller Gynäkologinnen und Gynäkologen in Kliniken und Praxen“.
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So werden Patientinnen richtig behandelt
Welche Pflichten Ärzte gegenüber ihren Patienten haben, regeln die Berufsordnungen der Länder. „Patientinnen haben das Recht auf eine respektvolle und vertrauensvolle Behandlung, auf umfassende Aufklärung und eine selbstbestimmte Entscheidung über alle Behandlungsmaßnahmen“, sagt Klaus Doubek.
Das heißt: „Jede Untersuchung kann auf Wunsch unterlassen oder abgebrochen werden, alle medizinischen Eingriffe erfolgen nur mit dem Einverständnis der Patientin“, fasst der Mediziner zusammen. Auch dürfen Patientinnen darauf vertrauen, dass Ärzte über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Arzt anvertraut oder bekannt wurde, schweigen.
Es besteht also ein besonderes Vertrauensverhältnis. Damit es nicht zu Fehleinschätzungen und Missverständnissen bis hin zu Grenzüberschreitungen, Diskriminierung, Herabwürdigung oder Gewalterfahrungen kommt, müsse das medizinische Fachpersonal besonders aufmerksam sein, so der Berufsverband. Inwiefern Gynäkologen selbst gegenüber Patientinnen übergriffig werden, weiß der Berufsverband der Frauenärzte nicht. Er erfasst dazu keine Daten und ihm liegen auch keine Zahlen dazu vor.
Richtige Behandlung schützt vor gefährlichen Krankheiten
Doch warum sollen Patientinnen regelmäßig zu der Untersuchung gehen, und was erwartet sie dort? Die Untersuchung sei wichtig, um den Gesundheitszustand der weiblichen Geschlechtsorgane zu beurteilen, erklärt Klaus Doubek. Werden Patientinnen regelmäßig untersucht, kann frühzeitig Krebs erkannt werden. Gebärmutterhalskrebs zum Beispiel ist weltweit die vierthäufigste bösartige Tumorerkrankung bei Frauen. In Deutschland erkranken jährlich rund 4500 Betroffene.
Darüber hinaus hat die Untersuchung beim Frauenarzt auch noch einen simplen, aber wichtigen Grund: Infektionen, Zysten und sexuell übertragbare Erkrankungen können festgestellt werden, so Klaus Doubek. Wenn zum Beispiel Chlamydien nicht rechtzeitig erkannt und behandelt werden, kann dies zur Unfruchtbarkeit führen. Auch kann bei dem Besuch über Verhütungsmaßnahmen gesprochen werden.
Laut dem Berufsverband der Frauenärzte e.V. sind vor allem diese regelmäßigen Behandlungen wichtig:
- Ab 20 Jahren: Jährliche gynäkologische Untersuchungen der äußeren und inneren Geschlechtsorgane sowie ein sogenannter PAP–Abstrich zur Gebärmutterhalskrebsführerkennung. Bei dem PAP–Abstrich werden die Gebärmutterhalszellen auf Veränderungen untersucht. Ungewöhnliche Veränderungen an Vulva und Vagina werden ebenso durch Blick- und Tastuntersuchung abgeklärt.
- Ab 30 Jahren: Zusätzlich zu den jährlichen PAP–Abstrichen werden ab 30 Jahren jährlich die Brust und die benachbarten Lymphknoten als Maßnahme zur Früherkennung von Brustkrebs (Mammakarzinom) abgetastet. Neben der gynäkologischen Untersuchung in der Praxis empfiehlt sich auch allen Frauen, sich regelmäßig selbst abzutasten.
- Ab 35 Jahren: Mit Mitte 30 kommen zusätzlich zur jährlichen gynäkologischen Untersuchung, alle drei Jahre ein kombiniertes Screening aus PAP–Test und HPV–Test als kombiniertes Testverfahren. Dabei wird ein Abstrich vom Gebärmutterhals genommen, der sowohl auf HP–Viren als auch auf Zellveränderungen untersucht wird.
Für Frauen, die sich auf den Arztbesuch vorbereiten wollen, hat Klaus Doubek Tipps: Es könne hilfreich sein, das Datum und den Zeitraum der letzten Periodenblutung zu kennen, und alle relevanten medizinischen Unterlagen sowie Informationen über Medikamente und Krankheitsgeschichte mitzubringen. Der Mediziner ergänzt: „Bei besonderen Anliegen kann es Sinn machen, genaue Fragen zu notieren, um in der konkreten Situation im Sprechzimmer nichts zu vergessen.“
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Ein Besuch beginne üblicherweise mit einem ausführlichen Gespräch, so Klaus Doubek. Hier könne die Patientin laut dem Mediziner Beschwerden schildern oder Fragen stellen. Wichtig zu wissen: eine körperliche Untersuchung könne nach dem Gespräch mit dem Gynäkologen oder der Gynäkologin stattfinden, ist aber keine Verpflichtung und richtet sich dem Experten zufolge nach den individuellen Bedürfnissen und Beschwerden der Patientin.
Muss eine dritte Person bei der Untersuchung anwesend sein?
„Diese Untersuchung kann je nach Notwendigkeit bzw. Verdacht eine Beurteilung der äußeren und inneren weiblichen Geschlechtsorgane – z.B. des Gebärmutterhalses, der Eierstöcke und des Gebärmutterkörpers, aber auch der Brust beinhalten“, führt er weiter aus. Die Untersuchung läuft je nach Beschwerde ganz unterschiedlich ab. Wie Klaus Doubek erzählt, kann es sein, dass Abstriche entnommen werden. Oder es werde ein Ultraschall gemacht. Wer sich Sorgen macht, ob eine besondere Intimhygiene oder eine Rasur vor dem Besuch nötig ist, kann den Rasierer wieder wegpacken: Der Experte betont, das sei nicht notwendig.
Wer sich allein mit dem Arzt unwohl fühlt, kann sich Klaus Doubek zufolge wünschen, dass während der Untersuchung eine Assistenzperson oder eine medizinische Fachkraft im Untersuchungsraum anwesend ist. Der Mediziner meint: „Diese Option kann zur Unterstützung der Patientin beitragen und ihr ein zusätzliches Gefühl der Sicherheit vermitteln.“