Berlin

Schutz kritischer Infrastruktur: Nur ein Vorwand für Freiheitseinschränkung | ABC-Z

Der erste Auftritt von Berlins neuem Staatssekretär für Digitalisierung, Matthias Hundt, Nachfolger der ins Amt der Brandenburger Wirtschaftsministerin gewechselten Martina Klement, war alles andere als ein Wohlfühltermin. Der vergangene Woche zum neuen Chief Digital Officer ernannte Hundt wurde Zeuge einer denkwürdigen Anhörung im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz.

In dieser flog den Senatsparteien CDU und SPD ihr Vorhaben um die Ohren, den Schutz von Berlins kritischer Infrastruktur durch mehr Videoüberwachung und die Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu erhöhen. Hundt bleib nicht anderes übrig, als eine „Versachlichung der Debatte“ und von den Experten „weniger Empörung“ zu fordern.

Bei den Experten und Abgeordneten der Opposition löste schon das Eilverfahren Entsetzen aus, mit dem der Senat seine weitreichenden Gesetzesänderungen, erarbeitet eine Woche nach dem Anschlag auf das Berliner Stromnetz Anfang Januar, durch den parlamentarischen Prozess peitscht. Über die Gesetzesänderung hätte eigentlich schon im Ausschuss vor zwei Wochen beraten werden sollen. Nach einem Aufschrei über die Pläne wurde die Ex­per­t:in­nen­an­hö­rung verschoben – doch mehr als ein Alibi war sie nicht.

Ich bin mir nicht sicher, warum wir hier sind

Arne Semsrott bei der Anhörung

Angesichts der geplanten und letztlich zustande gekommenen Verabschiedung des Gesetzes am Ende der Sitzung, sagte der geladene Experte Arne Semsrott von Frag den Staat zu Beginn seiner Ausführung: „Ich bin mir nicht sicher, warum wir hier sind.“ Normalerweise würden „Sachverständige eingeladen, damit Expertise genutzt wird“. Dies sei hier nicht der Fall.

Zweifelhafter Schutz

Auch inhaltlich fiel die Kritik verheerend aus. Der Grünen-Innenexperte Vasili Franco fasste zusammen: „Wir stimmen über ein Gesetz ab, dass niemanden schützt außer den Senat davor, Informationen herauszugeben, die er nicht herausgeben will.“

Denn Kern des Koalitionsgesetzes ist es, ins IfG gleich zehn Ausnahmevorschriften aufzunehmen, bei denen Anfragen abgelehnt werden können. Betroffen sind etwa die Bereiche Telekommunikation und Energie, aber auch Verkehr, Medien oder Kultur. Eine Anfrage wie die zu den Verwaltungsdokumenten im Zusammenhang mit der CDU-Fördergeldaffäre zu Antisemitismusprojekten könnte demnach zukünftig pauschal abgelehnt werden – vorgeblich zum Schutz kritischer Infrastruktur.

Berlins Datenschutzbeauftragte Meike Kamp hatte in einer Stellungnahme festgestellt, dass die Ausnahmen „auch unter Berücksichtigung von neuartigen Gefährdungslagen nicht erforderlich“ seien. Schon bislang könne die Offenlegung von Informationen verweigert werden, wenn dadurch dem Wohl des Landes Nachteile entstünden. Am Montag sagte sie, die beabsichtigten Änderungen würden den Zugang zu Informationen, „in erheblichem Umfang“ einschränken. Im bundesweiten Transparenzvergleich falle Berlin „auf die letzten Plätze zurück“.

Jan-David Franke vom Wikipedia-Förderverein Wikimedia sprach von einem „fatalen Signal“, dass „direkte Auswirkungen auf die Kontrolle“ staatlichen Handelns habe: „Anfragen, die den ÖPNV betreffen, dürften ebenso pauschal abgelehnt werden, wie solche zur Müllentsorgung“, so Franke. Die Gesetzesnovelle sei kein „technisches Update, sondern ein grundlegender Eingriff“. Arne Semsrott verwies auf lange Debatten über die Weiterentwicklung des IFG zu einem echten Transparenzgesetz; so hatten es auch SPD und CDU noch in ihrem Koalitionsvertrag vorgesehen. Nun aber werde eine „Wunschliste der Innenverwaltung“ von Senatorin Iris Spranger (SPD) umgesetzt.

Johannes Rundfeldt von der Expertengruppe AG Kritis sagte, das Gesetz habe „mit Versorgungssicherheit oder deren Steigerung gar nichts zu tun“. Er kritisierte den Ausbau von Kameraüberwachung an Orten kritischer Infrastruktur: „Eine Kamera kann nicht vom Mast klettern und Personen festnehmen, auch nicht mit KI“, so Rundfeldt. Kameras hätten bei geplanten Taten keinen Abschreckungseffekt. Wenn nun, wie geplant, Kameras sogar versteckt werden dürfen, entfalle selbst dieses Argument. Meike Kamp wies darauf hin, dass schon nach der jetzigen Gesetzeslage die Kabelbrücke, die im Januar Ziel des Anschlags war, überwacht werden hätte dürfen.

Die Koalition hatte zwei Änderungsanträge zur ursprünglichen Fassung eingebracht. So solle die mitbeschlossene Videoüberwachung bei den Berliner Bädern nur für den Eingangsbereich und die Umzäunung eingesetzt werden. Ebenso sollen drohende Ermittlungsverfahren kein Ausnahmegrund fürs IFG-Anfragen sein. Der Antrag „habe Maß und Mitte im Auge“, so das Fazit von Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD). Er wurde mit den Stimmen der Koalition angenommen.

Back to top button