Schüsse auf Autos bei Dillingen: Ermittler gehen von islamistischer Tat aus – Bayern | ABC-Z

Nach Schüssen mit einem Luftgewehr auf mehrere Fahrzeuge bei Dillingen an der Donau gehen die Ermittler von einem islamistischen Hintergrund aus. Ein 21-Jähriger stehe im Verdacht, bei den Taten im September als Sympathisant der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gehandelt zu haben, teilte die Generalstaatsanwaltschaft München mit und erwirkte deshalb einen Haftbefehl wegen versuchten Mordes in 22 Fällen.
Der Mann sitzt in Untersuchungshaft. Menschen wurden durch die Schüsse nicht verletzt, es entstanden nur Schäden an den betroffenen Fahrzeugen.
Der junge Mann soll demnach am 9. und 11. September dieses Jahres mit einem Luftgewehr auf 22 zufällig ausgewählte Fahrzeuge auf der Bundesstraße 16 bei Dillingen an der Donau in Schwaben geschossen haben. Sein Ziel soll es laut Generalstaatsanwaltschaft gewesen sein, schwere Unfälle zu verursachen und die Insassen dabei zu töten oder schwer zu verletzen.
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Polizisten nahmen den türkischen Staatsbürger den Angaben zufolge am 13. September in der Nähe des Tatorts fest und stellten bei ihm ein frei zu erwerbendes Luftgewehr samt Zielfernrohr sicher.
Der 21-Jährige kam zunächst unter anderem wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung in Untersuchungshaft.
Die Schüsse sollen sich gegen „Ungläubige“ gerichtet haben
Im Zuge der Ermittlungen hätten sich Anhaltspunkte für einen extremistischen Tathintergrund ergeben, hieß es. Daraufhin übernahm die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus bei der Generalstaatsanwaltschaft München das Verfahren.
Die bisherigen Ermittlungen deuteten darauf hin, dass der Beschuldigte als Sympathisant der terroristischen Vereinigung des sogenannten Islamischen Staats „Ungläubige“ habe töten wollen. Die Zahl der Verdachtsfälle habe sich zudem von ursprünglich sechs auf 22 erhöht. Der Verdacht laute mittlerweile auf versuchten Mord. Das Amtsgericht München erließ demnach am 14. Oktober entsprechend einen neuen Haftbefehl. Weitere Auskünfte seien aufgrund der laufenden Ermittlungen derzeit nicht möglich. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gelte die Unschuldsvermutung.





















