Schumacher-Erpressung: Panne im Gerichtsprozess – WELT | ABC-Z
Das hätte im Prozess um die gescheiterte Erpressung der Familie Schumacher nicht passieren dürfen: Weil die Verteidiger über die geplante erneute Zeugenvernehmung von Schumacher-Managerin Sabine Kehm nicht informiert wurden, konnte Kehm am zweiten Prozesstag nicht erneut aussagen. Verteidiger Harald Benninghoven widersprach ihrer Vernehmung. Er habe sich nicht darauf vorbereiten können.
Richterin Birgit Neubert zeigte sich zerknirscht: „Ich gebe ihnen recht, das haben wir nicht gemacht.“ Sie musste Kehm, die bereits auf dem Zeugenstuhl im Gerichtsaal saß, bitten, diesen wieder zu verlassen und am 8. Januar erneut nach Wuppertal zu kommen.
Unterdessen beantragte der Verteidiger des Hauptangeklagten, seinen Mandanten nach mehr als sechs Monaten aus der Untersuchungshaft freizulassen. Er habe umfassend gestanden, müsse das Geld für seine teuren Medikamente, auf die er angewiesen sei, verdienen. Die zu erwartende Strafe rechtfertige eine weitere Untersuchungshaft nicht. Das Gericht zog sich zur Entscheidung zurück.
Erpresser forderten 15 Millionen Euro
Beim Prozessauftakt hatte der mutmaßliche Haupttäter gestanden, ein Mitangeklagter habe ihm zwei Festplatten mit Bild- und Videomaterial der Schumachers gegeben. Gegen einen Zeugen, der dem Prozess zum zweiten Mal unentschuldigt ferngeblieben war, wurde ein Ordnungsgeld und die Vorführung durch die Polizei beantragt.
Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos erpresst worden. Sie sollte 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher sichergestellt worden.
Vor dem Amtsgericht sind drei Männer im Alter von 30 bis 53 Jahren angeklagt. Mit einem Urteil wird erst im neuen Jahr gerechnet.