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„Registrierung ist kein Verhütungsmittel“ – Bad Tölz-Wolfratshausen | ABC-Z

„Kastration ist aktiver Tierschutz“, erklärt der Bund der Katzenfreunde (BdK) in Grünwald. Allerdings nur, wenn sie konsequent vorgenommen werde. Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen aber möchte für Dietramszell keine allgemeine Kastrationspflicht vorschreiben.

Das Amt hat wie berichtet Mitte Februar für Dietramszell eine Katzenschutzverordnung erlassen mit der Begründung, „dass dort vielfach kranke und verletzte freilebende Katzenwelpen und Katzen gefunden wurden und dann trotz medizinischer Versorgung nicht überlebten“.  Daher sollen streunende Katzen aufgegriffen und kastriert werden; für Katzen, die nachweislich Halter haben, aber soll eine Kastration nicht verpflichtend sein. Dabei sieht der Bund der Katzenfreunde die Chance, die Situation in Dietramszell nachhaltig zu verändern, nur in umfassenden Kastrationen. Das Landratsamt hingegen, so seine Sprecherin Marlis Peischer auf SZ-Nachfrage, wollte „erst einmal zu milderen Mitteln“ greifen. Die Verordnung, Katzen zu chippen und registrieren zu lassen, sei „ein erster Schritt“.

Christine Hafner, im Bund der Katzenfreunde für dieses Thema zuständig, kann die Haltung des Amts ganz und gar nicht verstehen. In Deutschland, so sagt sie, gebe es 1700 Gemeinden mit Katzenschutzverordnung inklusive allgemeiner Kastrationspflicht. Eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, wie das Landratsamt sie vorschreibt, sei mitnichten ein erster Schritt: „Dies ist ja kein Verhütungsmittel.“ So sei denn auch in der Muster-Katzenschutzverordnung das zentrale Thema die Kastration.

Auch Peta appelliert an das Landratsamt

Dieselbe Haltung wie der BdK vertritt die Tierschutzorganisation Peta (People for the Ethical Treatment of Animals). Dass für Katzen, die sich im Freien aufhalten, die aber ein Zuhause haben und von Menschen versorgt werden, nur eine Kennzeichnungspflicht mittels Mikrochips und die Eintragung in einem Haustierregister gelten soll, sei unzureichend:  „Peta weist darauf hin, dass eine Katzenschutzverordnung die unkontrollierte Vermehrung und das damit verbundene Tierleid nur dann verringert, wenn eine Kastration für alle freilaufenden Katzen und Kater verpflichtend ist.“ Daher appelliert auch Peta an das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, die bestehende Verordnung nachzubessern.

Der Bund der Katzenfreunde fängt nach eigenen Angaben bereits seit vielen Jahren freilebende Katzen in Dietramszell ein, lässt sie kastrieren und kennzeichnen und setzt sie am Einfangort wieder frei. Allein in den Jahren 2021 bis 2023 habe der Verein 163 freilebende Katzen in Dietramszell eingefangen und dokumentiert. 160 davon seien unkastriert gewesen, 143 Katzen seien kastriert und gekennzeichnet worden. „Die übrigen 17 waren Katzenwelpen, die vermittelt und kastriert wurden, als sie alt genug waren.“

Anzahl der Streuner ist sogar angestiegen

Aus der Dokumentation, die der Verein dem Landratsamt vorgelegt habe mit der Bitte um eine Katzenschutzverordnung, sei klar hervorgegangen, dass sich die Situation trotz der Kastration der freilebenden Katzen nicht verbessert habe. „Im Gegenteil. Während wir in den Jahren 2021 und 2022 46 und 38 Katzen eingefangen und dokumentiert haben, waren es im dritten Jahr 2023 sogar 79 Katzen.“

Die Sprecherin des Bunds der Katzenfreunde sagt daher, wenn ihr Verein nun aufgefordert sei, das bisherige Prozedere lediglich fortzusetzen und nach drei Jahren alles erneut überprüfen zu lassen, werde das nichts bringen.

Lebenserwartung nicht einmal halb so hoch

Der Verein erklärt, dass nach Schätzungen rund 2,5 Millionen Katzen in Deutschland auf der Straße lebten und sich selbst überlassen seien. Ihre Lebenserwartung sei nicht einmal halb so hoch wie die einer umsorgten Hauskatze, „weil sie hungern, bei Verletzung oder Krankheit keinerlei medizinische Versorgung erhalten, häufig Verkehrsopfer sind, oder Jägern vor die Flinte laufen“. Jährlich kämen geschätzt mehr als eine halbe Million Katzen ums Leben. „Trotzdem wächst die Zahl der Straßenkatzen bei uns ständig an.“

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