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Schrottimmobilien: Oberbürgermeister erhöhen den Druck auf Ministerin Hubertz – Wirtschaft | ABC-Z

Insgesamt 14 Kommunalpolitiker aus Nordrhein-Westfalen erhöhen den Druck auf die Bundesregierung, schärfere Maßnahmen zum Kampf gegen sogenannte Schrottimmobilien auf den Weg zu bringen. In einem gemeinsamen Brief an Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) kritisieren zehn Oberbürgermeister, drei Landräte und ein Bürgermeister aus dem Ruhrgebiet, den rechtlichen Möglichkeiten, gegen Schrottimmobilien vorzugehen, seien „sehr enge Grenzen gesetzt“.

Von der Bundesbauministerin fordern die Kommunalpolitiker daher die „wirkungsorientierte Schärfung von Rechtsinstrumenten zur Beseitigung von Schrottimmobilien“. Unterzeichnet haben den Brief unter anderem Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link (SPD), der Essener Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU) und Gelsenkirchens Rathauschefin Andrea Henze (SPD). Das Schreiben liegt der Süddeutschen Zeitung vor.

Als sogenannte Schrott- oder Problemimmobilien gelten heruntergekommene und verwahrloste Gebäude, deren gravierende Mängel nicht behoben werden. Teilweise stehen diese Gebäude leer, teilweise leben darin Menschen – oft unter unwürdigen Bedingungen.

Dahinter steckt bisweilen ein mit krimineller Energie betriebenes Geschäftsmodell. EU-Bürger, zum Beispiel aus Rumänien oder Bulgarien, werden nach Deutschland gelockt, wo sie dann oft nur einen Minijob erhalten und zusätzlich Bürgergeld beziehen. Untergebracht werden sie in einer überteuerten, aber heruntergekommen Wohnung auf wenigen Quadratmetern. Vom Amt erstattet bekommen sie aber oft die ortsübliche Miete einer Single-Wohnung, die dann wiederum häufig die kriminellen Banden im Hintergrund einkassieren.

Die Aufteilung eines maroden Hauses in mehrere kleine Wohnungen ist ein Trick der Banden

Schon lange beobachte man, so schreiben die 14 Kommunalpolitiker, „eine starke Zunahme an organisierten Handlungen mit diesen Immobilien“. Von der Bundesregierung fordern sie daher mehrere Veränderungen im Bauplanungsrecht, um dem Problem wirksamer begegnen zu können.

Ein Fallbeispiel dazu haben die Kommunalpolitiker gleich mitgeschickt. Es verdeutlicht, warum den Gemeinden im Kampf gegen die Banden oft die Hände gebunden sind. In Gelsenkirchen, so heißt es in dem Brief, kümmerten sich in der Verwaltung gut 30 Beschäftigte um das Thema Schrottimmobilien. Mit der Unterstützung von Bund und Land kauft die Stadt entsprechende Gebäude auf.

In letzter Zeit stünden die Mitarbeiter aber immer häufiger vor dem Problem, dass eine Immobilie in zwei, drei oder vier Eigentumswohnungen aufgeteilt würde, praktisch aber quasi „als ganzes Gebäude“ am Markt gehandelt werde, „ohne die bestehenden Baumängel zu beseitigen“, heißt es in dem Brief.

Daher schlagen die 14 Unterzeichner des Briefes ein kommunales Vorkaufsrecht auch für Wohneigentum vor. Beim Verkauf von Eigentumswohnungen an einen anderen Besitzer greift das Vorkaufsrecht der Gemeinde ausdrücklich nicht. Die betroffenen Gemeinden können nur zusehen.

Im Bund haben sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, das Vorkaufsrecht der Kommunen bei Schrottimmobilien zu stärken. Der Koalitionsausschuss verständigte sich in der Nacht auf Freitag darauf, den Kommunen dazu „wirkungsvolle Instrumente“ an die Hand zu geben. Dazu will die Bundesregierung „kurzfristig“ einen Gesetzentwurf für eine große Novelle des Baugesetzbuches vorlegen. Weitere Details hinsichtlich der Bekämpfung sogenannter Schrottimmobilien könne man zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht nennen, heißt es auf Anfrage aus dem Bundesbauministerium. Zum Schriftwechsel der Ministerin äußere man sich grundsätzlich nicht.

Derweil mahnt der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Hendrik Bollmann, bei der Umsetzung dieses Vorhabens Tempo an. „Es geht um Sicherheit und Ordnung in den Städten. Da muss der Staat zeigen, dass er handlungsfähig ist“, sagt Bollmann der SZ. „Deshalb müssen wir da jetzt schnell zu substanziellen Fortschritten kommen.“

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