Verkehr

Schnieder kann mit Milliardeninvestitionen planen | ABC-Z

Der Entwurf des Haushaltgesetzes sieht für den Etat des Bundesverkehrsministeriums im Haushaltsjahr 2025 Ausgaben in Höhe von 38,26 Milliarden Euro vor. Das sind knapp sechs Milliarden weniger als 2024, wie aus einem Bericht der „Parlamentsnachrichten“ hervorgeht. Dabei sieht der Etatplan (der Einzelplan 12) für das Haus von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) Ausgaben für Investitionen in Höhe von 23,72 Milliarden Euro vor. Damit sei der Verkehrsetat der „größte Investitionshaushalt“.

Weitere 11,71 Milliarden Euro für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sollen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ kommen. Als Einnahmen sind 14,23 Milliarden Euro eingeplant, zum Vergleich: Im Jahr 2024 betrugen die Einnahmen 15,87 Milliarden Euro. Von den Einnahmen 2025 sollen allein 13,37 Milliarden Euro durch die Lkw-Maut kommen (2024: 15,14 Milliarden Euro).

Durchaus interessant ist der Blick auf die Verteilung der Einnahmen sowie auf die Verwendung des sogenannten „Sondervermögens“. So sind für die Reduzierung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr 275 Millionen Euro eingestellt (2024: 229,33 Millionen Euro), für die Reduzierung der Trassenpreise im Personenfernverkehr 105 Millionen Euro (2024: 145 Millionen Euro).

Für die Bundesschienenwege sind 12,6 Milliarden Euro vorgesehen – das sind deutlich weniger als für 2024, als man 16,4 Milliarden Euro eingeplant hatte. Darin enthalten sind Baukostenzuschüsse für Investitionen in Höhe von 456,28 Millionen Euro nach 1,68 Milliarden Euro in diesem Jahr. „Weniger wegen Verteidigungsausgaben“, heißt es in der Vorlage zur Erläuterung dazu.

Der Infrastrukturbeitrag des Bundes für die Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (2024: 7,47 Milliarden Euro) habe man in das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ verschoben – ebenso wie die Mittel für die Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von rollendem Material mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic Management System) (2024: 1,08 Milliarden Euro), schreiben die „Parlamentsnachrichten“.

Das Eigenkapital der Deutschen Bahn AG soll mit 8,48 Milliarden Euro aufgestockt werden, ein Aufwuchs gegenüber 2024, als hierfür 5,5 Milliarden Euro flossen. Zusätzlich sieht der Entwurf ein Darlehen für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes in Höhe von drei Milliarden Euro vor.

Auf die Bundesfernstraßen entfallen im Einzelplan 12 Ausgaben in Höhe von 10,82 Milliarden Euro (2024: 12,79 Milliarden Euro), davon 9,39 Milliarden Euro für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb (2024: 11,47 Milliarden Euro). Die Ausgaben der Autobahn GmbH des Bundes für Investitionen belaufen sich auf 3,63 Milliarden Euro (2024: 6,03 Milliarden Euro), die Ausgaben für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung Jahr auf 2,08 Milliarden Euro (2024: 2,29 Milliarden Euro).

Für Bedarfsplanmaßnahmen an Bundesstraßen sind 756,52 Millionen Euro eingestellt (2024: 523,84 Millionen Euro), für den Erhalt der Bundesstraßen 1,49 Milliarden Euro (2024: 1,31 Milliarden Euro). Für Radwege an Bundesstraßen sollen – wie bisher – 120 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Die Bundeswasserstraßen sollen mit 1,99 Milliarden Euro bedacht werden im Vergleich zu 1,77 Milliarden Euro 2024. 895 Millionen Euro sind für Ersatz-, Aus- und Neubaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen vorgesehen (2024: 724,76 Millionen Euro).

Das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ stelle „zusätzlich zu den Ausgaben im Einzelplan 12 Mittel für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung“, heißt es zum Haushaltsentwurf. Insgesamt 37,24 Milliarden Euro stehen für 2025 aus dem Sondervermögen zur Verfügung. 11,71 Milliarden Euro davon sind als Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur eingeplant – 2,5 Milliarden Euro für den Erhaltung der Brücken im Bestandsnetz der Bundesautobahnen, 1,59 Milliarden Euro für die Ausrüstung der Schieneninfrastruktur mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS und 7,62 Milliarden Euro als Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes.

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