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Schienen-Nahverkehr: EuGH kippt deutsche Trassenpreisbremse | ABC-Z

Stand: 19.03.2026 • 13:59 Uhr

Der EuGH hält die Preisbremse für die sogenannte Schienenmaut in Deutschland für nicht vereinbar mit europäischem Recht. Verkehrsunternehmen und Länder warnen vor stark steigenden Kosten und schwerwiegenden Folgen für Fahrgäste.

Die deutsche Preisbremse für die Nutzung von Bahnschienen im Nahverkehr ist mit dem europäischen Recht nicht vereinbar. Die Berechnung der sogenannten Trassenpreise verstoße gegen EU-Vorgaben, weil sie zu unflexibel sei, urteilten die Richterinnen und Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Alle Unternehmen, die die Infrastruktur der Deutschen Bahn nutzen, müssen Trassenpreise zahlen. Betreiber sind die Bahn-Töchter DB InfraGO und DB RegioNetz Infrastruktur; die Bundesnetzagentur genehmigt die Gebühren. Für 2025 genehmigte sie diese in geänderter Höhe: Durch eine Deckelung dieser sogenannten Trassenpreise war der Regionalverkehr von den starken Erhöhungen der Schienenmaut in den letzten Jahren weitgehend verschont geblieben, anders als Fern- und Güterverkehr.

DB InfraGO und DB RegioNetz wandten sich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Köln, weil sie die ursprünglich beantragten Entgelte erheben wollen. Das deutsche Gericht legte den Fall dem EuGH vor mit der Frage, ob die deutsche Entgeltberechnung EU-Recht verletzte.

Stark steigende Kosten befürchtet

Mit den Mitteln aus den Gebühren finanziert die Bahn unter anderem die laufenden Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und die Investitionsbeiträge des bundeseigenen Konzerns in das mehr als 33.000 Kilometer lange Schienennetz in Deutschland.

Mit dem Urteil drohen den Unternehmen nun in großem Umfang Mehrkosten. Sie warnten auch vor ausgedünnten Takten und längeren Wartezeiten im Regionalverkehr, sollte sich keine Lösung finden.

Verkehrsministerium kündigt Reform an

Das Bundesverkehrsministerium begrüßte es trotzdem, dass durch die Entscheidung des EuGH Rechtssicherheit geschaffen worden sei. Gleichzeitig kündigte es eine baldige Reform des Trassenpreissystems an. Derzeit liefen bereits “intensive Vorbereitungen” und “zeitnah” sollten “mögliche Ansätze” beteiligten Akteuren vorgelegt werden. Geplant sei, dass das neue System im kommenden Jahr in Kraft treten soll. Die Deutsche Bahn und andere Verkehrsunternehmen in Deutschland drängen schon lange auf die Reform. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wird diese nun noch dringender nötig.

Warnung vor schweren Folgen für Fahrgäste

Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) nannte das Urteil eine “Hiobsbotschaft für den Regionalverkehr”. Ohne die Trassenpreisbremse erhöhten sich die Kosten im Schienenpersonennahverkehr drastisch. “Werden keine Gegenmaßnahmen ergriffen, drohen steigende Ticketpreise und Angebots-Kürzungen.”

Bayerns Verkehrsminister und Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz, Christian Bernreiter (CSU), warnte nach dem Urteil vor einem “Abbestellszenario ungekannten Ausmaßes auf dem Rücken der Fahrgäste”, sollte der Bund nicht mehr Geld geben, um die befürchteten Mehrkosten für die Verkehrsunternehmen abzufedern.

“Wir werden das gleich nächste Woche bei der Verkehrsministerkonferenz in Lindau mit hoher Priorität behandeln. Wir brauchen jetzt schnelle Lösungen”, betonte Bernreiter.

Auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) warnt deshalb davor, dass die Unternehmen Regionalzug-Verbindungen in großem Umfang einstellen könnten. Der Bund müsse die Mehrkosten vollständig ausgleichen, forderte VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.

Az. C-770/24

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