Scharfe Klinge des Staates darf nicht Unschuldige verletzen | ABC-Z
Berlin. Es klingt logisch, Ermittlern alle Macht im Kampf gegen Terror zu geben. Doch die Instrumente müssen sinnvoll sein – und verhältnismäßig.
Überwachen des Wohnraums, Scannen im Internet nach Gesichtern, Speichern von Daten auf Vorrat: Es sind jüngste Vorstöße der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Und mit jedem Terroranschlag beginnt die Debatte über mehr Macht, neue Befugnisse und schärfere Gesetze im Kampf gegen Gewalttäter neu. Mit Hardliner-Politik will sich so mancher profilieren. Zum Glück spielt das Bundesverfassungsgericht dieses Spiel nicht mit – und schiebt Aktionismus der Politik regelmäßig einen Riegel vor.
Lesen Sie auch: Was der Staat im Kampf gegen Terroristen darf
Damit kein Missverständnis aufkommt: Gewaltbereite Extremisten sind so aktiv und gefährlich wie lange nicht mehr in Deutschland. Die Polizei kann Terroristen im Jahr 2024 nicht mit den Methoden und der Technik aus der Zeit der RAF verfolgen. Ermittlerinnen und Ermittler brauchen Zugriffsrechte auf soziale Netzwerke, auf Chaträume, auf Bankkonten von potenziellen schweren Kriminellen.
Doch was die Bundesregierungen der letzten zehn Jahre veranstaltet haben, ist Sicherheitspolitik mit der Gießkanne. Oder besser: mit dem Hochdruckreiniger. Die Klinge des Staates soll so scharf sein, wie möglich. Doch wer so agiert, verletzt auch Unschuldige. Und verstößt gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit und der Zielgerichtetheit von Maßnahmen für Polizei und Nachrichtendienste.
Jetzt kippt das Gericht in Karlsruhe Teile des BKA-Gesetzes, mal wieder müssen die Richterinnen und Richter die Regierung korrigieren. Die Lehre muss sein: Maßnahmen im Kampf gegen Terroristen sind wichtig, deren kluge Ausgestaltung und die Kontrolle der Befugnisse aber mindestens genauso. Eine scharfe Klinge ist nur dann gut, wenn sie nicht ins eigene Fleisch schneidet.
Lesen Sie auch: Was Menschen zu terroristischen Gewalttätern macht: diese Faktoren zählen besonders