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Schalke 04: Ausmusterung mit Folgen – Klub steht in Causa Ralf Fährmann Gerichtsmarathon bevor | ABC-Z

Der Streit zwischen Schalke 04 und Ralf Fährmann eskaliert offenbar vollends. Wegen übler Nachrede prüft der Torwart nun eine Strafanzeige. Sein Anwalt nimmt dazu erstmals Stellung. In den Fokus rückt Schalkes Klubchef.

Ein Trikot mit seinem Namen kann man im Fanshop des FC Schalke 04 gar nicht mehr auswählen. Torhüter Ralf Fährmann taucht in der Spielerliste des Vereins nicht auf. Bei den Torhütern werden Justin Heekeren, Ron-Thorben Hoffmann, Luca Podlech und Michael Langer geführt.

Es ist, als wäre Fährmann schon nicht mehr da. Am Profi-Training darf der 36-Jährige seit Beginn der Saisonvorbereitung im vergangenen Juni nicht mehr teilnehmen, nur noch bei der U23. Das Profileistungszentrum ist tabu für ihn. Sogar sein Parkplatz wurde ihm gestrichen. Er ist aussortiert, obwohl sein Vertrag noch bis zum kommenden Sommer gültig ist.

Der dienstälteste Schalker, der im Alter von 14 Jahren nach Gelsenkirchen kam und 289 Spiele für den Klub bestritten hat, ist wütend. Und er wehrt sich. Gegen eine Abmahnung des Vereins hat er bereits Klage beim Arbeitsgericht Gelsenkirchen eingereicht. Für den 9. Dezember ist der Gütetermin anberaumt.

Der Zoff geht aber noch weiter: Fährmann prüft jetzt sogar, Strafanzeige gegen seinen Arbeitgeber wegen übler Nachrede zu stellen! Ebenso eine Schadensersatz-Klage. WELT erklärt, wie es so weit kommen konnte.

Der Auslöser

Am 9. Oktober erscheint ein Interview mit Fährmann in der „Sport Bild“. Der Torhüter lässt darin seine Zeit bei Schalke Revue passieren und sagt zum Beispiel über seinen Alt-Vertrag, der ihm im Vergleich zu den Mitspielern deutlich mehr Geld einbringt: „Ich habe mir alles hart erarbeitet, habe gekämpft und gelitten. Diesen Vertrag habe ich mir verdient. So einfach ist das.“

Weil Fährmann den Interviewtermin beim Klub nicht anmeldete, erhält er kurz nach der Veröffentlichung eine Abmahnung vom Verein.

Dass das Interview erscheinen würde, wusste Schalke: Die „Sport Bild“ hatte dem Verein eine Woche vor Veröffentlichung das Interview zur Autorisierung geschickt. Zwei Tage später antwortete Schalke wie folgt: „Den Inhalt des Interviews geben wir hiermit frei. Wir verweisen an dieser Stelle darauf, dass die vorgeschriebenen und bekannten Kommunikationswege, die vor der Durchführung eines Interviews einzuhalten sind, nicht berücksichtigt wurden. Im Namen des Vereins bitte ich (Mediendirektor des Vereins, die Redaktion) darum, diese Wege in Zukunft vollumfänglich zu respektieren und einzuhalten, um eine geordnete Zusammenarbeit sicherzustellen.“

Eine Woche nach dem erschienenen Interview: Die „Sport Bild“ recherchiert, dass Fährmann wegen des Interviews eine Abmahnung erhalten habe und er dagegen juristisch vorgehen wolle. Online erscheint der Artikel darüber. Was für den nächsten großen Ärger sorgt.

Andreas Hindahl, seit 30 Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht und in Sulingen/Niedersachsen ansässig, vertritt Fährmann in der Auseinandersetzung mit Schalke 04. Der Rechtsanwalt erhielt zuletzt Post von der Gegenseite.

Hindahl sagt: „In dem Schreiben des Prozessbevollmächtigten von Schalke 04 wird suggeriert, dass Ralf Fährmann die Redaktion der ,Sport Bild‘ darüber informiert habe, dass er gegen die ausgesprochene Abmahnung klagen werde. Das war ausdrücklich nicht der Fall.“

Die nächste Eskalation

23. Oktober, zwei Wochen nach dem Interview: Fährmann wird zu einem Gespräch mit Klub-Verantwortlichen in die Schalker Geschäftsstelle zitiert. Am Folgetag berichtet die „Bild“ darüber – inklusive Fotos, wie der Torhüter das Gebäude betritt.

Rechtsanwalt Hindahl: „Im selben Schreiben wird außerdem der Vorwurf erhoben, dass Ralf Fährmann Mitarbeiter der ,Sport Bild‘ im Vorfeld darüber informiert habe, einen Gesprächstermin mit dem Vorstand zu haben. Zudem wird in dem Schreiben festgestellt, dass sich Ralf Fährmann frontal habe fotografieren lassen. Beide im Schreiben angeführten Vorwürfe sind aus Sicht der Gegenseite Gründe für weitere Abmahnungen. Wir stellen auch in diesem zweiten Punkt klar: Ralf Fährmann hat die Redaktion der ,Sport Bild‘ zu keiner Zeit über den Termin in der Schalker Geschäftsstelle informiert.“

Der Reporter und der Fotograf waren anwesend, weil das Blatt zur selben Zeit (14 Uhr) einen Interview-Termin mit Aufsichtsratschef Axel Hefer hatte. Dieser Termin wurde vom Verein anberaumt. Schalke selbst äußerte den Wunsch, dass ein Fotograf mit dabei sein solle.

Am 14. November erscheint ein Artikel der „Deutschen Presse-Agentur“ (dpa). Medien wie der „Stern“ und die „Süddeutsche Zeitung“ veröffentlichten diesen Text. Darin äußert sich der Zweitligist zur Causa Fährmann unter anderem so: „Die ,Bild‘-Zeitung kannte den Inhalt der Abmahnung und wusste vor Schalke, dass Ralf Fährmann sich einen Anwalt nehmen und sich gegen die Abmahnung zur Wehr setzen werde.“

In dem „Sport Bild“-Artikel war über die Absicht berichtet worden, dass Fährmann sich gegen die Abmahnung wehren möchte. Nicht, dass er es tun wird. Weiterfolgend lässt Schalke 04 in dem dpa-Text verlauten: „Die Weitergabe von Interna an die Presse ist aus unserer Sicht nicht im Sinne von Schalke 04 und kein Vorbild für unsere jungen Spieler.“ Aus Sicht der Fährmann-Seite eine Lüge – und Rufmord.

Der endgültige Bruch

Hindahl sagt: „Ralf Fährmann wird sich mit juristischen Mitteln gegen diese unhaltbaren Vorwürfe zur Wehr setzen. Der Ruf des Spielers wurde – vor allem durch das Vereinsstatement, das über die ‚dpa‘ publik wurde – massiv beschädigt.“

Und dann kommt es. „Wir prüfen derzeit, ob wir Strafanzeige wegen des Verdachts der üblen Nachrede gemäß §186 StGB gegen den Klub stellen werden“, sagt Hindahl.

Im Strafgesetzbuch wird der erwähnte Paragraf 186 wie folgt erklärt: „Wer eine nicht erweislich wahre Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, jemanden verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, macht sich strafbar. Das Strafmaß kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe sein.“

Die Strafanzeige würde wohl gegen Matthias Tillmann gerichtet werden, der als Vorstandsvorsitzender die Gesamtverantwortung des Klubs trägt und zudem die Abteilung „Kommunikation“ verantwortet.

Es droht also ein Gerichtsmarathon. Am 9. Dezember wird über die bestehende Abmahnung verhandelt, ehe Fährmann womöglich Strafanzeige stellt. Was jedoch nicht das Ende dieses Zoffs bedeuten müsste.

Hindahl: „Ralf Fährmann plant, seine aktive Karriere nach dieser Saison fortzusetzen und auch anschließend im Profifußball zu arbeiten, zum Beispiel als Torwarttrainer. Dieses Vorhaben ist wegen seines beschädigten Rufes nun deutlich schwieriger geworden. Deshalb behalten wir uns ebenfalls vor, Schalke 04 auf Schadensersatz zu verklagen.“

Fortsetzung folgt vor Gericht.

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