Saurüsselalm im Söllbachtal: Rechtsstreit um Event-Alm geht in die nächste Runde – Bayern | ABC-Z
In eineinhalb Wochen ist schon wieder „Wies’nauftakt“, und das nicht nur in München, wo sie das Oktoberfest meistens ohne Apostroph schreiben. Gefeiert werden soll dann auch auf der Saurüsselalm bei Bad Wiessee, in dem Fall mit Apostroph und mit „musikalischer Begleitung“, wie im Online-Terminkalender des alpinen Eventlokals am Tegernsee zu lesen ist.
Das nächste echte Ereignis in Sachen Saurüsselalm ist dort aber gar nicht gelistet, obwohl es durchaus einen gewissen Schatten werfen könnte auf den besagten „Wies’nauftakt“ und das Törggelen nach südtiroler Art und das Kirchweihentenessen und den Hüttenabend mit Martinsgans. Denn an diesem Donnerstag verhandelt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof darüber, ob es die ganze Saurüsselalm überhaupt geben darf.
Rein als Alm existiert das ungefähr eine Dreiviertelstunde zu Fuß von Bad Wiessee im Söllbachtal gelegene Anwesen schon lang. Nur hat es die längste Zeit „Söllbachaualm“ geheißen und allein der Viehhaltung gedient. Erst 2021 ließ sie der Freisinger Baustoffunternehmer und Bad Wiesseer Großgrundbesitzer Franz Haslberger mit einigem Aufwand zur Eventlokalität aufbrezeln. Seit Dezember 2021 lässt Haslberger die einstige Söllbachaualm als „Saurüsselalm“ gastronomisch von Nobel-Caterer Martin Frühauf bespielen, der dort droben aber auch almtypische Speisen servieren soll, so wie es sich die Gemeinde Bad Wiessee von Haslberger vertraglich hatte zusichern lassen.
Frühauf bewirtschaftet das Lokal mit einem gewissen Erfolg und mit umstrittenen Folgen. So freuen sich viele örtliche Touristiker und Hoteliers, dass sie ihren Ausflüglern und Übernachtungsgästen endlich wieder etwas annähernd Almiges anbieten können, nachdem Haslberger etliche Jahre zuvor das alte Ausflugslokal „Bauer in der Au“ nicht nach Gusto neu bauen durfte und deswegen zur Location ausschließlich für geschlossene Gesellschaften gemacht hatte.
Der ganze krachlederne Rummel ist umstritten
Den Verein zum Schutz der Bergwelt und die Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal hingegen stört die ganze krachlederne Saurüsselei mit Ausflugsrummel tagsüber und mit abendlichen Partys samt Shuttlebusverkehr durch das einstmals so stille Söllbachtal. Sie sehen in all dem einen Präzedenzfall für die fortschreitende Gentrifizierung der Berge. Haslberger musste mancherlei bauherrliche Eigenmächtigkeiten wieder entfernen, doch im Grundsatz hat das nichts geändert, weshalb der Verein zum Schutz der Bergwelt schließlich gegen die Genehmigung des Miesbacher Landratsamts für den Umbau der Alm geklagt hat.
Das Verwaltungsgericht München als erste Instanz hat diese Klage vor zwei Jahren weitgehend abgewiesen und nur die genehmigten 15 Extra-Events plus Kleinbus-Shuttleservice für geschlossene Gesellschaften für rechtswidrig erklärt. Mit diesem ersten Urteil waren aber beide Seiten unzufrieden und drängten auf eine Berufung, die der Verwaltungsgerichtshof nach eigenen Angaben wegen „ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils“ zugelassen hat. Zugleich wäre die zweite Instanz gern ohne eigenes Urteil ausgekommen, doch zu einer Einigung waren beide Seiten letztlich nicht bereit. Am Donnerstag wird öffentlich verhandelt. Ob es dabei schon zu einem Urteil kommt, ist offen.