Gericht entscheidet über E-Scooter-Abstellverbot auf Berliner Gehwegen | ABC-Z

“Wir hoffen, mit unserer Klage für mehr Klarheit sorgen zu können und das Land Berlin dahin zu bringen, das Free-Floating-Modell zu beenden”, sagte Rechtsanwalt Michael Richter, der den Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein (ABSV) Berlin vor Gericht vertritt.
Nach dem bisherigen Modell dürfen Nutzer die E-Scooter auf Gehwegen in Empfang nehmen und dort auch wieder abstellen (“Free-Floating-System”). Das kritisiert der Verein. Er begehrt vom Land Berlin zunächst Auskunft darüber, welchen Anbietern im sogenannten Free-Floating-Modell Sondernutzungserlaubnisse erteilt wurden.
Künftig sollen Verleiher dann nach dem Willen des Vereins zu festen Abhol- und Rückgabestationen verpflichtet werden. “Die Unfallgefahr durch falsch abgestellte E-Scooter ist groß und bedeutet einen Rückschritt für die Barrierefreiheit”, sagte der Vereinsvorsitzende Dietmar Polok. “Gerade für blinde und sehbehinderte Menschen entstehen durch die Roller lebensgefährliche Barrieren auf Wegen, die eigentlich sicher sein müssen.”
Der Lobbyverband Fuss e.V. unterstützt den ABSV bei seinem Vorgehen. Die Situation sei auch für andere Verkehrsteilnehmer gefährlich, etwa für alte Menschen mit Rollatoren, sagte Vorstand Roland Stimpel im Vorfeld der Verhandlung.
Nach einer aktuellen Studie der Organisation stehen oder liegen 56 Prozent der Roller herum, wenn es keine festen Stationen gibt. Nach Angaben des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes gibt es in ganz Deutschland die gleichen Probleme.
Sendung: rbb24 Inforadio, 01.10.2025, 8 Uhr
















