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Sammelwut von Instagram & Co.: Meta-Nutzer erhalten 1500 Euro Entschädigung | ABC-Z

Sammelwut von Instagram & Co.Meta-Nutzer erhalten 1500 Euro Entschädigung

06.02.2026, 13:05 Uhr

Der Meta-Konzern erfährt von jedem Besuch seiner Nutzer auf potenziell allen professionell betriebenen Seiten. (Foto: picture alliance / CHROMORANGE)

Meta hat unbemerkt und ohne Zustimmung Daten von Facebook- und Instagram-Nutzern abgegriffen. Dadurch erfährt der Konzern, wohin diese klicken – auch jenseits der sozialen Netzwerke. Drei Gerichte haben Meta deshalb zu Schadenersatz verurteilt. Wie Betroffene jetzt zu Geld kommen, lesen Sie hier.

Facebook- und Instagram-Nutzern steht wegen der exzessiven Sammlung ihrer Daten zu potenziell jedem Aufruf von Seiten auch jenseits der sozialen Netzwerke Schadenersatz zu. Nach dem Oberlandesgericht (OLG) München urteilten nun auch das OLG Dresden und das OLG Naumburg entsprechend, wie die Stiftung Warentest berichtet.

Demnach sind die Urteile sofort rechtskräftig. Das Gericht in Sachsen sah keinen Anlass, eine Revision zuzulassen. Da es um jeweils weniger als 20.000 Euro ging, kann sich Meta auch nicht mit einer Beschwerde gegen das Urteil über 1500 Euro Schadenersatz (Az.: 4 U 196/25, 4 U 292/25, 4 U 293/25 sowie 4 U 296/25) an den Bundesgerichtshof wenden. Ganz ähnlich urteilte inzwischen das OLG Naumburg (Az.: 9 U 124/24 und 9 U 44/25). 1200 und 1250 Euro muss Meta hier an zwei Nutzer zahlen. Auch diese Urteile sind bereits rechtskräftig.

Das OLG München hat Meta ebenfalls zu Schadenersatz verurteilt. Die Richter dort gestanden den Klägern allerdings nur zwischen 250 und 750 Euro Entschädigung zu. Und sie ließen die Revision zu, sodass Meta noch vor den Bundesgerichtshof ziehen kann und das sicherlich auch tun wird. In weiteren neun Fällen hat das Gericht Meta inzwischen zu Schadenersatz zwischen 500 und 750 Euro verurteilt (Az.: 14 U 881/25 e, 14 U 1068/25 e, 14 U 1314/25 e sowie 14 U 2300/25 e).

Schadenersatzwelle gegen Meta erwartet

In Deutschland rollt laut Warentest auf Meta nun eine gewaltige Schadenersatzwelle zu. Beim Bundesamt für Justiz haben Stand 3. Februar genau 66.538 Facebook- und/oder Instagram-Nutzer ihre Rechte angemeldet. Weitere 130.000 Menschen haben über meta-klage.de Rechtsanwälte beauftragt, Schadenersatz für sie anzumelden. Wenn sie alle am Ende 1500 Euro erhalten, kostet Meta das fast 300 Millionen Euro.

Die geschätzt 50 Millionen Betroffenen in Deutschland können ihr Recht leicht und kostenlos durchsetzen. Sie müssen es nur zur Sammelklage des Verbraucherschutzvereins VSV anmelden. Dies ist komplett kosten- und risikolos. Möglicherweise bewilligt das Gericht dem Prozessfinanzierer des VSV eine Provision von bis zu 9,5 Prozent. Die ist aber nur fällig, wenn Meta wirklich zahlt. Die Anmeldung zur Sammelklage ist laut Warentest zumindest noch einen Monate möglich.

Noch leichter und bequemer geht es laut der Tester über meta-klage.de. Dort sind ebenfalls bereits etliche Tausend Anmeldungen eingegangen. Wer sich dort anmeldet, verpflichtet sich, bei Erfolg der Klage auf jeden Fall 9,5 Prozent seines Schadenersatzes zur Finanzierung des Prozesses beizusteuern.

Hintergrund: Der Meta-Konzern erfährt von jedem Besuch der Nutzer seiner Angebote auf potenziell allen professionell betriebenen Seiten. Möglich machen das die Meta-Business-Tools. Diese verwenden viele Nachrichtenportale, Datingdienste und Online-Shops. Wo Webseiten die Meta-Business-Tools einsetzen, ist der US-Konzern bei jedem Besuch dabei, sogar wenn Nutzer sich bei den sozialen Netzwerken ausgeloggt haben – und oft sogar selbst dann, wenn diese in ihrem Browser die Übertragung von Daten an Drittanbieter abgeschaltet hatten.

Quelle: ntv.de, awi

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