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Saarland verhängt wegen Vogelgrippe Stallpflicht – Panorama | ABC-Z

Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe verhängt das Saarland als erstes Bundesland vom 30. Oktober an eine Stallpflicht für Geflügel. Diese Allgemeinverfügung habe das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) zum Schutz der saarländischen Zucht- und Hausgeflügelbestände und weiterer gehaltener Vögel erlassen, teilte das saarländische Umweltministerium mit.

Nach einem ersten bestätigten Fall des H5N1-Virus bei einem Wildvogel im Saarland reagiert das Landesamt damit mit strikten Schutzmaßnahmen. Um die Verbreitung der Geflügelgrippe weiter zu verhindern, werden alle Veranstaltungen mit Geflügel vom 30. Oktober an untersagt. Die Einhaltung dieser Maßnahmen werde durch das Umweltministerium und das Landesamt kontrolliert.

Die Vogelgrippe wurde nach Angaben von Experten von wilden Kranichen auf ihrem Zug in wärmere Gebiete eingeschleppt und breitet sich derzeit in Deutschland aus. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat in der aktuellen Welle seit Anfang September bundesweit bereits über 31 Ausbrüche in Geflügelhaltungen sowie 131 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln registriert.

Bei den gehaltenen Vögeln verteilten sich die zuvor bestätigten Ausbrüche auf Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen sowie Baden-Württemberg und Bayern. Mehr als eine halbe Million Hühner, Enten, Gänse und Puten in den Betrieben seien betroffen.

Die Haltungsregelungen sind derzeit in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. In Niedersachsen wurde in sechs Landkreisen – Cloppenburg, Emsland, Diepholz, Gifhorn, Oldenburg und Vechta – eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet.

Auch mehrere Brandenburger Landkreise und die Stadt Potsdam hatten bereits eine Stallpflicht für Geflügelbetriebe angeordnet. Überall dort, wo Nutzgeflügel oder andere Vögel gehalten werden, müssen diese nun in geschlossenen Ställe oder anderen geeigneten Einrichtungen untergebracht werden.

Zudem müssen Tierhalter sicherstellen, dass ein möglicher Kontakt zu Wildvögeln unterbunden wird und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Die Maßnahme gilt seit Mittwoch in den Kreisen Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Spree-Neiße nebst Cottbus sowie in Potsdam, wie die dortigen Behörden mitteilten. Bereits seit gestern gilt sie im Landkreis Oberhavel. Nach und nach werde die Anordnung einer Stallpflicht alle Kreise betreffen, so ein Sprecher des Agrarministeriums.

Der Landkreis Märkisch-Oderland verhängte eine Stallpflicht, die nur für gewerbliche Halter gilt. „Wir müssen nach Augenmaß vorgehen“, sagte eine Sprecherin. Wer privat etwa zwei, drei Hühner halte, sei davon nicht betroffen.

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