Geopolitik

Rumänien: Verfassungsgericht untersagt prorussischem Politiker Georgescu Kandidatur | ABC-Z

Der prorussische Politiker Calin Georgescu war nicht mehr allzu weit davon entfernt, Präsident zu werden. Doch nun hat Rumäniens Verfassungsgericht entschieden: Der Georgescu darf nicht kandidieren. Das sorgte für Widerstand.

Rumäniens Verfassungsgericht hat entschieden, dass der prorussische Politiker Calin Georgescu nicht für das Amt des Staatspräsidenten kandidieren darf. Das Gericht wies am Abend den Berufungsantrag Georgescus gegen die Entscheidung des Wahlbüros zurück, das die Kandidatur des Extremisten Tage zuvor nicht zugelassen hatte.

Hunderte Anhänger Georgescus protestierten vor dem Verfassungsgericht gegen den Beschluss. Dort hatte die Polizei das Sicherheitsaufgebot bedeutend verstärkt.

In der ersten Runde der Präsidentenwahl vom 24. November 2024 war Georgescu völlig überraschend für Beobachter und Meinungsforscher auf Platz eins gekommen. Er hatte vor allem über die Internet-App Tiktok für sich geworben. Das Verfassungsgericht hatte diese Wahl wegen Unregelmäßigkeiten bei Georgescus Wahlkampffinanzierung annulliert. Die Wahl wird am 4. Mai wiederholt.

Georgescu erkenne demokratische Grundwerte nicht an

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts in der Hauptstadt Bukarest fiel einstimmig. Wie das Gericht mitteilte, soll die detaillierte Begründung der Entscheidung bald im Amtsblatt erscheinen. Das Wahlbüro hatte seine Entscheidung unter anderem damit begründet, dass Georgescu demokratische Grundwerte nicht anerkenne und auf frühere Präzedenz-Urteile des Verfassungsgerichts verwiesen. Georgescu hatte vorher mehrfach angedeutet, politische Parteien abschaffen zu wollen. Zudem hatte er sich kritisch zu der in Rumäniens Verfassung verankerten Mitgliedschaft Rumäniens in der EU und Nato geäußert.

Es war nicht sofort klar, auf welcher Grundlage das Gericht seine Entscheidung traf; eine weitere Berufung ist nicht möglich. Hunderte Georgescu-Anhänger versammelten sich am Dienstag in der Nähe des Gerichts. Sie schwenkten rumänische Flaggen und riefen in Sprechchören „Diebe!“

Der Vorsitzende der rechtsradikalen Partei AUR, George Simion, die Georgescu unterstützt, warf dem Gericht vor, das rumänische Volk zu verspotten. Das Urteil sei „ein Angriff auf die Demokratie und die Freiheit“, erklärte Simion im Onlinedienst X.

Georgescu war am Sonntag von der Wahl ausgeschlossen worden. In Bukarest strömten mehrere hundert seiner Anhänger zu Protesten zusammen. Es kam zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei, diese setzte Tränengas ein. 13 Menschen wurden verletzt. Georgescu erklärte im Onlinedienst X: „Europa ist jetzt eine Diktatur, Rumänien lebt unter der Tyrannei.“

Am Montag legte er vor dem Verfassungsgericht Beschwerde gegen seinen Ausschluss ein. Darin sprach Georgescu nach Angaben des Gerichts von einer „völlig unrechtmäßige“ Entscheidung und erklärte, die Wahlkommission habe sich „in unzulässiger Weise die ausschließliche Zuständigkeit des Verfassungsgerichts angemaßt“.

Rumäniens Auslandsgeheimdienst SIE hatte von einem Einfluss Russlands auf Georgescus Erfolg gesprochen. Er hatte im letzten Herbst angegeben, keinerlei Geld für seinen Wahlkampf ausgegeben zu haben. Das bezweifeln die Ermittler.

Ermittlungen gegen Georgescu

Gegen Georgescu laufen zudem seit Ende Februar Ermittlungen der Staatsanwaltschaft unter anderem wegen Anstiftung zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung, falsche Angaben zur Wahlkampffinanzierung und die Gründung einer faschistischen und antisemitischen Organisation vor. Georgescu verteidigt sich gegen die Anschuldigungen, er ist unter Auflagen auf freiem Fuß. Zudem verfolgt die Staatsanwaltschaft eine schwer bewaffnete Gruppe, die laut Medienberichten Georgescu unterstützen soll.

Das Wahlbüro hatte sich in seiner Entscheidung vom Sonntag auf das Urteil des Verfassungsgerichts vom vergangenen Jahr berufen, das die Wahl nach Betrugsvorwürfen annulliert hatte. Zudem habe Russland eine koordinierte Online-Kampagne zur Förderung von Georgescu betrieben, der als Unabhängiger kandidierte. Die Entscheidung, die Wahl zu annullieren, wurde zwei Tage vor der geplanten Stichwahl am 8. Dezember getroffen.

Ende Februar leitete die rumänische Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen gegen Georgescu ein. Sie legt ihm unter anderem falsche Angaben zur Finanzierung seines Wahlkampfs und zu seinen Vermögensverhältnissen zur Last. Am Mittwoch wies Rumänien zwei russische Diplomaten wegen mutmaßlicher Einmischung zugunsten von Georgescu aus.

AFP/dpa/AP/fgk

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