Rumänien: Georgescu endgültig nicht zur Präsidentschaftswahl zugelassen – Politik | ABC-Z

Es ist endgültig: Der rechtspopulistische Politiker Călin Georgescu darf nicht für die rumänische Präsidentschaftswahl im Mai antreten. Dies hat das Verfassungsgericht des Landes am Dienstagabend entschieden. Vor dem Gebäude im Zentrum der Hauptstadt Bukarest hatten sich schon während der Beratungen Anhänger Georgescus zum Protest versammelt. Nach der Verkündung des Urteils brachen Buhrufe los, einige riefen „Verräter“ oder „Freiheit!“
Das Gericht urteilte einstimmig: Die Berufungen gegen den Entscheid des Zentralen Wahlbüros werden abgelehnt. Die Behörde hatte am Sonntagabend mit zehn zu vier Stimmen entschieden, die Kandidatur Georgescus nicht zuzulassen: Seine Bewerbung erfülle nicht die rechtlichen Anforderungen, zudem habe er mit früheren Aussagen und Handlungen gezeigt, dass er die Grundwerte und Pflichten, die das Präsidentenamt erfordere, nicht erfülle – darunter jene, „die Demokratie zu verteidigen“. Darauf brachen in Bukarest Straßenschlachten zwischen einigen seiner Anhänger und der Polizei los. Die Entscheidung sei ein „direkter Stoß ins Herz der Demokratie weltweit“, wetterte Georgescu und legte Berufung dagegen ein – die das Verfassungsgericht nun zwei Tage später abwies. Die Entscheidung sei endgültig, erklärte das Gericht in einer Pressemitteiligung; die Begründung werde im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Die massive Wahlkampagne auf Tiktok war unterstützt von einem „ausländischen Staat“
Mit der Entscheidung bestätigte das Gericht sich gewissermaßen selbst, denn das Wahlbüro hatte sich am Sonntag in seiner Ablehnung von Georgescus Bewerbung wiederum auf ein Urteil des Verfassungsgerichts vom 6. Dezember berufen: Damals erklärte dieses, ebenfalls einstimmig, die vorangegangene erste Runde der Präsidentschaftswahl für ungültig. In dieser hatte der bis dato wenig bekannte Kandidat Călin Georgescu aus dem Stand knapp 23 Prozent und damit den größten Anteil der Stimmen erzielt. Anschließend hatte der noch amtierende Präsident Klaus Iohannis Unterlagen des Nationalen Sicherheitsrats zur Veröffentlichung freigegeben, wonach Georgescu durch einen „ausländischen Staat“ in einer massiven Wahlkampagne auf Tiktok unterstützt worden sei.
In einem separaten Geheimdienstbericht hieß es, Rumänien werde von den Entscheidungszentren in Moskau als feindlicher Staat wahrgenommen. Zudem sei Wahlwerbung für Georgescu auf Tiktok nicht als solche kenntlich gemacht worden. Das Verfassungsgericht urteilte auf Basis dieser Berichte, unter anderem sei die Freiheit der Wähler, sich auf Basis „akkurater Informationen“ eine Meinung zu bilden, beeinträchtigt gewesen. Die Wahl sei deshalb zu wiederholen.
Moskau spricht Wahlen ohne Georgescu die Legitimität ab
Ende Februar nahm die Polizei Georgescu fest, er musste sich mehrstündigen Verhören unterziehen und wurde anschließend wieder freigelassen, darf jedoch seither das Land nicht verlassen. Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit, sie habe Ermittlungen gegen Georgescu eingeleitet, unter anderem wegen falscher Angaben zu seiner Wahlkampffinanzierung und der Gründung eines rechtsextremen Netzwerks.
Nachdem das Zentrale Wahlbüro am Sonntagabend die erneute Kandidatur Georgescus abgelehnt hatte, meldete sich der Kreml zu Wort. Dessen Sprecher Dmitrij Peskow erklärte, Wahlen in Rumänien, zu denen Georgescu nicht antreten dürfe, hätten „keinerlei Legitimität“. Zugleich wies er Berichte, der Politiker werde aus Moskau unterstützt, als „völlig unbegründete Anschuldigungen“ zurück.
Ein anderer Rechtsaußen-Politiker, George Simion, Vorsitzender der „Allianz für die Vereinigung der Rumänen“ (AUR), kommentierte das Urteil des Verfassungsgerichts am Dienstagabend mit den Worten: „Schande! Ihr werdet uns nicht besiegen.“ Nach der Ablehnung von Georgescus Kandidatur durch die Wahlbehörde am Sonntag hatte er von einem „Putsch“ gesprochen und gewettert, die Verantwortlichen sollten „auf einem öffentlichen Platz gehäutet“ werden. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin Ermittlungen gegen ihn ein – wegen Anstiftung zu Gewalt.