Ronen Steinkes Buch „Meinungsfreiheit“: Niemand hat das Recht, nicht kritisiert zu werden | ABC-Z

Wir beobachten eine Tendenz zum Illiberalen. Streit wird gemieden, die Meinung anderer auszuhalten gilt zunehmend als Zumutung. Ronen Steinkes neues Buch trägt den schlichten Titel „Meinungsfreiheit“ und handelt davon, welche Rolle Justiz und Polizei bei dieser Entwicklung spielen.
„Äußerungsdelikte“ sind Straftaten, die darin bestehen, Dinge zu sagen, die jemanden beleidigen, oder die, wie es bemerkenswert unpräzise heißt, dazu angetan sind, den „öffentlichen Frieden“ durch volksverhetzende oder blasphemische Rede, die Verharmlosung des Holocaust, Aufstachelung zur Gewalt oder falsche Tatsachenbehauptungen zu gefährden.
Die Chance, dass wegen einer öffentlichen Äußerung die Polizei vor der Tür steht oder ein Gericht einen Strafbefehl erteilt, ist heute deutlich höher als vor zehn Jahren. „Noch nie hat es hierzulande so viele Ermittlungen wegen bloßer Worte gegeben“, schreibt der Journalist, der auch Jurist ist. Die Zahl der Ermittlungen sei im vergangenen Jahrzehnt je nach Tatbestand um das Drei- bis Fünffache gestiegen. Bei dem historisch eher jungen Delikt der „öffentlichen Billigung von Straftaten“ habe sich die Zahl der Ermittlungen gar um das Hundertfache multipliziert, „von jährlich knapp 20 auf 2.000“.
Zur Buchmesse in Leipzig 2026 erscheint wieder die Literataz – diesmal schon vorab in der wochentaz vom 14. März. Darin geht es um die neuen Bücher von Judith Hermann, Carla Hinrichs, Judith Holofernes, Siri Hustvedt, Michal Hvorecký, Hasan Kikić, Rinah Lang, Dorota Masłowska, Sophia Merwald, Quinn Slobodian, Eva von Redecker, Christoph Ribbat, Lukas Rietzschel, Kuku Schrapnell, Ben Tarnoff, Curtis Sittenfeld, Ronen Steinke, Yasemin Toprak, Michael Wildenhain. Alle Texte zur Buchmesse finden Sie in unserem Schwerpunkt auf taz.de.
Die Buchmesse in Leipzig geht von Donnerstag, 19.3, bis Sonntag, 22.3.
Die taz ist wieder mit einem eigenen Stand vor Ort, an dem in zahlreichen Talks mit Autor:innen diskutiert wird – live auf der Bühne in Halle 5 und als Stream im youtube-Kanal der taz.
Was ist eine Meinung?
Was ist das überhaupt, jene Meinung, die in Artikel 5 des Grundgesetzes als Menschenrecht geschützt wird? „Rassismus ist keine Meinung“, erklärt eine Kampagne von Amnesty International. „Antisemitismus ist keine Meinung“, behauptet der Präsident des Zentralrats der Juden. „Frauenhass ist keine Meinung“, schreibt die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes.
Steinke widerspricht und zitiert ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018, um zu erklären, warum die hier vorgeschlagenen Negativdefinitionen von Meinung juristisch falsch sind. Denn eine Meinung ist eine Meinung, unabhängig davon, ob sie sich als „wahr oder unwahr“ herausstellt, egal, ob sie als „wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos“ bewertet wird.
Ronen Steinke: „Meinungsfreiheit. Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken – und wie wir es verteidigen.“ Berlin Verlag, Berlin 2026, 304 Seiten, 24 Euro
„Die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes setzt darauf, dass solchen Äußerungen, die für eine demokratische Öffentlichkeit schwer erträglich sein können, grundsätzlich nicht durch Verbote, sondern in der öffentlichen Auseinandersetzung entgegengetreten wird“, schrieben die Richter damals. Eine Grenze wird erst dann überschritten, „wenn Äußerungen in einen unfriedlichen Charakter umschlagen“, wenn gegen Strafgesetze verstoßen wird.
Wir haben es jedoch laut Steinke heute mit einer Rechtsprechung zu tun, die unter anderem wegen neuer oder verschärfter Paragrafen die Meinungsfreiheit auf eine Weise einschränkt, die weder zielführend noch eines liberalen Rechtsstaats würdig ist. Diese Entwicklung entsprang einem noblen Ansinnen: Man wollte verletzliche Gruppen besser gegen Hassrede in sozialen Medien schützen. Inzwischen aber sei „der deutsche Strafverfolgungsapparat weit über dieses Ziel hinausgeschossen“, meint Steinke. The road to hell is paved with good intentions.
Ein Liberaler durch und durch
Steinke ist ein Liberaler durch und durch. Er formuliert ein wesentliches Prinzip der Meinungsfreiheit so: „Niemand hat das Recht, nicht kritisiert zu werden.“ Recht und Rechtsprechung sehen das oft anders. Sozialdemokrat Andy Grote, Innensenator von Hamburg, nannte das Verhalten von Leuten, die 2021 trotz des Corona-Lockdowns im Schanzenviertel feierten, auf Twitter „dämlich“ und „ignorant“.
Einige Leute erinnerten Grote daraufhin daran, dass er zuvor selbst eine Party ausgerichtet hatte, die gegen die Coronaregeln verstieß – und das auch noch im geschlossenen Raum einer Bar. Ein Gastronom kommentierte Grotes Verhalten auf Twitter mit den Worten: „Du bist so 1 Pimmel.“
Wenig später stand die Polizei vor der Tür des Grote-Kritikers. Hausdurchsuchung! Das Hamburger Landgericht entschied zwar später, dass diese nicht verhältnismäßig war. Weil sich der Bürger aber angeblich nicht inhaltlich mit dem Tweet Grotes auseinandergesetzt habe, habe er ihn nicht als „Pimmel“ beleidigen dürfen. Hat das Bundesverfassungsgericht 1995 nicht festgestellt, dass die Meinungsfreiheit „gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen“ sei?
Der öffentliche Frieden
Mittels vieler Beispiele bringt Steinke Licht in die Begründungen der Justiz und den autoritären Trend. Das Verteilen von Süßigkeiten nach dem Massenmord der Hamas vom 7. Oktober 2023 war verboten, weil niemand bei Mord, Totschlag oder anderen schweren Verbrechen öffentlich applaudieren darf, „sofern dadurch die Täter oder auch andere Zuhörer zu noch mehr Gewalt aufgestachelt werden könnten“, erklärt Steinke. Nicht verboten ist der Slogan „Stoppt den Genozid in Gaza“, weil unabhängig von der Frage, ob sich in Gaza wirklich ein Genozid ereigne, diese Worte dazu aufriefen, Gewalt einzustellen. Soweit, so nachvollziehbar.
Der ehemalige Entwicklungshilfeminister Dirk Niebel hatte kurz nach dem Beginn der Bombardierung Gazas auf Facebook geschrieben: „Ich finde ja, der Gazastreifen gäbe einen suuuper Parkplatz am Mittelmeer.“ Die Staatsanwaltschaft Berlin meinte, diese Äußerung bringe den „öffentlichen Frieden“ nicht in Gefahr. Ein Instagram-User, der meinte, das palästinensische Volk habe ein „legitimes Recht auf Widerstand mit allen notwendigen Mitteln“, bekam es dagegen mit dem Landgericht München I zu tun. Die Worte vom „legitimen Widerstand“, seien geeignet, „in der deutschen Bevölkerung ein Gefühl der Rechtsunsicherheit zu bewirken“.
Inkonsistente Justiz
Es fällt erstens auf, wie inkonsistent die Justiz in vergleichbaren Fällen oft argumentiert. Zweitens drängt sich der Verdacht auf, dass Politiker immer wieder mal mit recht krassen Aussagen durchkommen, bei Bürgern wegen weitaus weniger derber Sprüche aber Strafbefehle eingehen. Steinke stellt die berechtigte Frage, „ob eine offene Gesellschaft ihre Strafjustiz nicht an etlichen Stellen dringend zurückpfeifen müsste“.
Es brauche mehr Debatte, nicht weniger. Außerdem warnt er davor, wie leicht Rechtspopulisten an der Macht mittels Klagen aus diesem Bereich politische Gegner einschüchtern und verfolgen könnten.
Im Fall des besonders illiberalen Blasphemieparagrafen plädiert Steinke kurzerhand für Abschaffung. Das deutsche Recht weist Religionskritikern die Schuld zu, wenn Leute, die Kritik nicht aushalten, gewalttätig werden, erklärt Steinke, der diesen Gedanken für „grundfalsch“ hält.
Als Ajatollah Khomeini alle Muslime aufrief, Salman Rushdie wegen dessen Roman „Satanische Verse“ zu töten, gab es Schriftstellerkollegen, die der Meinung waren, Rushdie hätte nicht so provozieren dürfen. Das deutsche Strafrecht sah und sieht das im Prinzip genauso. Als die taz damals Auszüge von Rushdies Roman veröffentlichte, musste sie mit Ermittlungen der Justiz rechnen, die sich dann allerdings nicht einschaltete. Steinke besteht zurecht darauf, dass religiöse Gefühle nicht mehr wert sind als andere.
In einer Zeit, in der autoritäres Denken quer durch die politischen Lager an Attraktivität gewinnt, ist „Meinungsfreiheit“ ein notwendiges Plädoyer für mehr Mut zu Widerspruch, Dissens und Streit – das wichtigste Buch dieses Frühlings.





















