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Riester-Rente ist bald Geschichte: Was Sparer zum Nachfolger wissen sollten – Wirtschaft | ABC-Z

Der Bundestag hat am Freitag die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Sie soll die Riester-Rente ersetzen. Damit soll neben gesetzlicher und betrieblicher Rente eine tragfähige dritte Säule entstehen. Was sieht das Konzept der Bundesregierung vor, was ändert sich konkret und was müssen Sparerinnen und Sparer beachten? Ein Überblick.

Was waren die Schwächen der Riester-Rente?

Die Riester-Rente war 2002 von der rot-grünen Bundesregierung eingeführt worden, um Kürzungen beim gesetzlichen Rentenniveau zu kompensieren. Sie war gedacht für Bürgerinnen und Bürger, deren gesetzliche Rente nicht ausreichen würde. Deswegen wird sie auch mit staatlichen Zulagen gefördert. Um jedes Risiko auszuschalten, wurden Anbieter verpflichtet, die eingezahlten Beiträge zu 100 Prozent zu garantieren. Das hatte allerdings zur Folge, dass die Renditen erheblich reduziert waren. Hinzu kamen erhebliche Abschluss- und Verwaltungskosten, von denen Versicherungen und Finanzinstitute profitierten. Zuletzt kam es zu immer mehr Kündigungen von Riester-Verträgen. Bei mehr als 30 Millionen Berechtigten gibt es inzwischen nur noch etwa zehn Millionen „besparte Verträge“.

Wie soll die staatlich geförderte private Altersvorsorge in Zukunft aussehen?

Für alle, die Risiken scheuen, soll es nach dem Willen von Union und SPD auch künftig Altersvorsorgeprodukte geben, die garantieren, dass die eingezahlten Beiträge zu mindestens 100 Prozent ausgezahlt werden. Der Nachteil dabei: Die Renditechancen werden so gemindert. Es soll aber auch eine Variante mit 80-prozentiger Garantie geben. Das eröffnet Anbietern die Möglichkeit, die Beiträge für die Vorsorge mit höheren Gewinnchancen am Kapitalmarkt anzulegen. Völlig neu ist die Einführung eines „renditeorientierten Altersvorsorgedepots“, das keine Garantien mehr vorsieht, dafür aber höhere Gewinne am Kapitalmarkt verspricht. Möglich wird damit auch die Anlage zum Beispiel in ETFs.

Was ist die überraschendste Neuerung?

Die private Finanzindustrie bekommt Konkurrenz vom Staat: „War das Angebot von Altersvorsorge-Depots bisher Unternehmen vorbehalten“, heißt es in einer Mitteilung des Deutschen Bundestags, so soll künftig auch ein „öffentlicher Träger“ einen „Standarddepot-Vertrag“ anbieten. Damit werde es für alle „Zulageberechtigten“ in Zukunft eine Alternative zu den privat angebotenen Produkten geben. Zugleich sollen die effektiven Kosten beim Standarddepot auf maximal ein Prozent festgelegt werden.

Die Stoßrichtung dieser Ankündigung ist klar: Die Finanzindustrie soll auf diese Weise dazu gebracht werden, im Wettbewerb mit einem staatlichen Akteur ihre bisher oft üppigen Gebühren und Provisionen deutlich einzuschränken. Als möglicher staatlicher Anbieter werden in der Diskussion die Bundesbank oder die KfW genannt. Festlegungen dazu gibt es aber bisher nicht.

Wie ist die Reaktion darauf bei Lebensversicherern, Fondsanbietern und Vermittlern?

Die Branche, für die das Geschäft mit Riester-Produkten lange lukrativ war, ist entsetzt, kein Wunder: Ihr Geschäftsmodell wird künftig wesentlich eingeschränkt. Eine schockierende Erfahrung war aber wohl auch, dass ihre Lobbyisten diesen Eingriff der Politik nicht beizeiten vorhergesehen und verhindert haben.

Wie sieht die staatliche Förderung künftig aus?

Sie soll einfacher und für Geringverdiener großzügig ausfallen. In Zukunft werden Einzahlungen bis 360 Euro pro Jahr mit 50 Prozent bezuschusst. Für weitere Beiträge gibt es bis 1800 Euro vom Staat 25 Prozent dazu. Besonders gefördert werden sollen Familien. Künftig erhalten Eltern den vollen Kinderzuschlag von 300 Euro pro Kind und Jahr bereits, wenn sie 25 Euro im Monat sparen. Eltern, die nur wenig zurücklegen können, bekommen damit für jeden Euro Eigenbeitrag einen Euro vom Staat hinzu.

Neu ist, dass in Zukunft auch Selbständige von der staatlichen Förderung profitieren. Damit soll deren Altersarmutsrisiko gemindert werden. Selbständige und Freiberufler sollen so erstmals direkt gefördert fürs Alter sparen können. „Das lohnt sich, allerdings wird das Depot in vielen Fällen nicht als alleinige Altersvorsorge reichen“, sagt Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von Finanztip. Selbständige sollten noch einen anderen großen Baustein nutzen. „Sogenannte Rürup-Verträge sind für Besserverdienende aus Steuergründen eine Alternative.“ Diese seien aber nur dann vernünftig, wenn sie auf einen marktbreiten, weltweit anlegenden ETF aufbauen und die Produktkosten nicht so teuer sind.

Ab wann kann man die neuen Vorsorgeverträge abschließen?

Nachdem der Bundestag das Gesetz am Freitagvormittag beschlossen hat, ist als Nächstes der Bundesrat gefragt. Auf den Markt kommen sollen die neuen Vorsorgeprodukte vom 1. Januar 2027 an.

Was passiert mit schon bestehenden Riester-Verträgen?

Für laufende Riester-Verträge gibt es Bestandsschutz. Sie können wie gewohnt mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Es soll aber auch die Möglichkeit geben, mit alten Verträgen in das neue System zu wechseln. Doch Petra Locher, Beraterin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät dringend, „sich nicht unter Druck“ zu setzen oder zu einer schnellen Entscheidung drängen zu lassen. Jeder habe „Zeit, eine für sich passende Lösung zu finden“. Man müsse sich nicht gleich zu Jahresbeginn 2027 für eine geförderte Altersvorsorge oder ein Produkt entscheiden. Locher warnt: „Bei der Altersvorsorge fließt über viele Jahre viel Geld in einen Vertrag.“ Daher sei es „wichtig, dass dieser bedarfsgerecht, flexibel und vor allem kostengünstig ist“. Finanztip-Chefredakteur Tenhagen sagt, Riester-Sparen sei derzeit vor allem für Eltern mit ganz wenig eigenem Einkommen attraktiv. Sie könnten in Einzelfällen schon mit fünf Euro im Monat die volle Riester-Förderung erhalten. „Die Veränderung der Förderung durch die Regierungsfraktionen macht aber das neue Altersvorsorgedepot auch für die meisten dieser Familien mindestens genauso attraktiv.“

Werden auf Riester-Verträge auch Steuern fällig?

Darauf gibt der Gesetzentwurf eine lapidare Antwort: „An den bisherigen Grundsätzen der steuerlichen Fördersystematik, also einer steuerlichen Freistellung der Beiträge in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase, wird festgehalten.“

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