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Neue Regeln für Geschenke und Eintritte für München: Was Stadträte und Bürgermeister beachten müssen | ABC-Z

Der Umgang der Stadtpolitiker mit Geschenken, Gratis-Eintritten und Ähnlichem war bisher kaum geregelt. Von “vielen rechtlichen Grauzonen” und “Restrisiken” ist in der Stadtratsvorlage dazu zu lesen.

Darum gibt sich die Stadt nun neue Regeln. Für alle Stadträte, aber auch für jene, die in Aufsichtsräten von städtischen Beteiligungsunternehmen sitzen und für die Bürgermeister.

Alle Stadträte: Gratis ins Theater oder ins Schwimmbad

Alle aktiven Stadträte erhalten vom Direktorium auf Nachfrage höchstens zwei Tickets pro Monat für Staatsoper, Gärtnerplatztheater, Deutsches Theater, Philharmonie, Volkstheater oder Kammerspiele – aber nicht für Premieren oder Benefizkonzerte.

Freien Eintritt haben alle Stadträte über ihren Stadtratsausweis in Stadtmuseum, Lenbachhaus, Villa Stuck, Jüdischem Museum, NS-Dokuzentrum, Valentin-Karlstädt-Museum, bei Veranstaltungen der Volkshochschule, im Tierpark und in allen Bädern der Stadt. So sollen sie sich “über die kulturellen städtischen Ereignisse und Veranstaltungen” informieren und sich ein eigenes Bild machen können.

Einer der Vorteile für Stadträte: Gratis Eintritt ins Schwimmbad, zum Beispiel ins Müller’sche Volksbad.
© Rico Güttich
Einer der Vorteile für Stadträte: Gratis Eintritt ins Schwimmbad, zum Beispiel ins Müller’sche Volksbad.

von Rico Güttich

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Begleitpersonen profitieren nicht von Gratistickets. Die Häuser sollen den Stadträten ermöglichen, eine Begleitkarte “zu marktüblichen Konditionen” zu kaufen. Mit den neuen Regeln fallen diese Privilegien außerdem für ehemalige Stadträte weg.

Auch interessant: Die neuen Regeln gelten nicht für Spiele des FC Bayern und der Löwen – da gibt es eigene Abmachungen.

Aufsichtsräte: Kugelschreiber und Kalender erlaubt

Für Stadträte in Aufsichtsräten von kommunalen Unternehmen (zum Beispiel die Olympiapark GmbH) gilt jetzt: Geschenke, Essen, Veranstaltungen oder Reisen dürfen sie annehmen, wenn sie mit dem Amt zusammenhängen. Es soll “schon der Anschein rechtswidrigen Verhaltens vermieden werden”.

Konkret sind erlaubt: Geschenke bis 35 Euro, zum Beispiel Kalender oder Kugelschreiber. Auch Geschäftsessen sind okay, wenn “der Arbeitscharakter” im Vordergrund steht.

Veranstaltungen (das dürfte gerade bei der Messe oder dem Olympiapark relevant sein) dürfen Aufsichtsratsmitglieder gratis besuchen, denn sie sollen sich ein Bild von der Lage vor Ort machen können.

Begleitpersonen sind aber nicht erlaubt. Die Aufsichtsräte dürfen sich aber bevorzugt bis zu vier Karten im Vorverkauf besorgen – ein Privileg, wenn zum Beispiel Taylor Swift Konzerte in München ankündigt.

Bürgermeister werten Veranstaltungen auf

Für die Bürgermeister und die Stadträte, die sie vertreten, gilt nun: Gastgeschenke, zum Beispiel bei offiziellen Besuchen, sind erlaubt, nur “höherwertige Gastgeschenke” gehen in den Besitz der Stadt über. Nicht erlaubt sind Bargeld oder Krypto-Geschenke.

Bei Veranstaltungen werden Bürgermeister als Aufwertung gesehen, darum sei auch ein Verzicht auf Eintrittsgelder gerechtfertigt. Einladungen zu Essen sind okay im Rahmen “dienstlicher Handlungen”, aber: unterhalb der Sternegastronomie.

Die Vollversammlung muss den neuen Regeln noch zustimmen.

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