Rheinland-Pfalz: AfD scheitert mit Klage gegen Malu Dreyer | ABC-Z

Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof in Koblenz hat eine Klage der AfD gegen die Landesregierung sowie die frühere Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) abgewiesen. Dreyers Aufrufe zur Teilnahme an Protesten gegen die AfD seien zwar ein Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien gewesen, der jedoch zum “Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechtfertigt” gewesen sei, urteilte das Gericht.
Die AfD hatte Dreyer und der Landesregierung einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot vorgeworfen. Dieses sieht vor, dass Staatsorgane nicht zugunsten oder zulasten einer politischen Partei auf den Parteienwettbewerb einwirken – sofern sie nicht verboten wurde. Die beklagten Aussagen Dreyers stufte das Gericht jedoch als rechtmäßig ein.
Hintergrund war Recherche über Konferenz in Potsdam
Gegenstand des Rechtsstreits waren mehrere Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken und Pressemitteilungen der Landesregierung aus dem Januar 2024 im Zusammenhang mit der Publikation des Recherchenetzwerks Correctiv über “Deportationspläne” der AfD. Diese Veröffentlichung hatte bundesweite Proteste gegen die rechte Partei ausgelöst.
In einem Instagram-Post schrieb Dreyer damals beispielsweise: “Die Politik der AfD und ihrer rechtsextremen Netzwerke macht ganz vielen Menschen in Deutschland Angst. Das dulden wir nicht.” Die AfD hatte zunächst in einem Anwaltsschreiben die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert und dann Klage eingereicht.
“Weder willkürlich noch unsachlich”
Die auf die AfD bezogenen Wertungen seien “bei verständiger Würdigung weder willkürlich noch unsachlich”, urteilten die Koblenzer Richter nun. Die Äußerungen stützten sich vielmehr auf Redebeiträge von AfD-Abgeordneten im Bundestag sowie Feststellungen in aktuellen Verfassungsschutzberichten. Sie seien “deutlich erkennbar” zum Erhalt der freiheitlichen und demokratischen Grundordnung veröffentlicht worden und enthielten keine diffamierenden Wertungen.
Staatskanzleichef Fedor Rose (SPD) sagte nach Bekanntwerden der Entscheidung, das Koblenzer Urteil ermögliche der Regierung, gegen “Verfassungsfeinde” einzutreten: “Es sind uns nunmehr in Weiterentwicklung der bisherigen Rechtsprechung Maßstäbe an die Hand gegeben, an denen wir uns in unserer Öffentlichkeitsarbeit zukünftig orientieren können.” Gerichtspräsident Lars Brocker sagte jedoch, das Konzept der wehrhaften Demokratie sei “keine Blankovollmacht für jede beliebige Erklärung”.