Berlin

Rettungs-Leerfahrten: Märkisch-Oderland droht mit Gebühren | ABC-Z

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied im Januar, dass Leerfahrten nicht von den Kassen übernommen werden müssen. Der Kreis Märkisch-Oderland erklärte am Mittwoch, die Gebühren für den Rettungsdienst in der Satzung zum 1.1. 2025 würden nochmals geändert und alle Fehlfahrten bei den Gebührenschuldnern geltend gemacht. Diese Kosten würden “nunmehr ab Ende April 2026 per Gebührenbescheid den jeweiligen Patientinnen und Patienten zugestellt werden”.

Vor einem Jahr hatte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) darauf gedrungen, dass es eine Lösung für die Kosten der Rettungsfahrten gibt. Zuvor hatte der Kreis Märkisch-Oderland bereits Gebührenbescheide verschickt. Damals ging es nicht speziell um die Leerfahrten. Aus Sicht des Ministers sind diese Fahrten ohne Krankentransport aber nicht das Problem.

Back to top button