Rentner ab 2026 steuerfrei? Was Senioren über den neuen Steuerfreibetrag wissen müssen | ABC-Z

- Aktivrente ab 1. Januar 2026: Wie hoch fällt der Steuerbonus aus?
- Unter welchen Voraussetzungen können Rentner davon profitieren?
- Die wichtigsten Infos über die Steuerentlastung im Überblick
Politisch ist der Weg für die Aktivrente frei: Die Spitzen der Koalitionsparteien haben die letzten Streitpunkte abgeräumt. Am kommenden Mittwoch wird der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vom Kabinett beschlossen. Wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen, kann der Steuerbonus für das Arbeiten im Alter Anfang 2026 in Kraft treten. Dann erhalten sozialversicherungspflichtige Rentner einen Steuerfreibetrag von monatlich 2000 Euro, wenn sie über die Regelaltersgrenze hinaus erwerbstätig bleiben.
Die Regelung soll nicht für Selbständige oder Freiberufler gelten. Auch Frührentner erhalten den Steuerbonus nicht. Denn die Voraussetzung ist, dass die Regelaltersgrenze bereits erreicht wurde. Umstritten war bis zuletzt der so genannte Progressionsvorbehalt, den Finanzminister Kingbeil vorgesehen hatte. Diese Regelung hätte bewirkt, dass über den Freibetrag hinausgehende Einkünfte, zum Beispiel aus der Rente, höher besteuert werden würden. Das hat die Union abgelehnt und sich damit letztlich durchgesetzt.
Aktivrente kommt: Steuerentlastung für arbeitende Rentner geplant
Die Regelaltersgrenze ist derzeit nicht einheitlich geregelt, weil das Rentenalter noch bis 2030 jährlich angehoben wird. Der Jahrgang 1960 Geborene erreichen es mit 66 Jahren und vier Monaten, 1964 Geborene erst mit 67 Jahren. Die Aktivrente soll für Ältere einen Anreiz setzen, länger im Berufsleben zu bleiben. Finanziell kann sich die Regelung lohnen. Ein Rentner oder eine Rentnerin mit 1400 Euro Rente und einem Monatseinkommen von 2000 Euro muss heute – alleinstehend – im Jahr 5263 Euro an das Finanzamt bezahlen. Mit der Aktivrente geht die Steuerbelastung auf Null Euro zurück.
In welchem Maße Einzelne von der Regelung profitieren, hängt von der individuellen Situation ab. Sonderausgaben, Kapitalerträge oder andere Besonderheiten lassen keine verallgemeinerte Berechnung zu. Auch wurde der Gesetzentwurf noch immer nicht veröffentlicht. Erst dann lässt sich feststellen, ob darin noch der eine oder andere Haken eingebaut ist, etwa beim Kreis der Begünstigten.
Aktivrente: Steuerbonus soll auf drei Jahre begrenzt werden
Der Steuerbonus soll zunächst auf drei Jahre begrenzt werden. Danach will die Regierung die Regelung überprüfen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte auch eine große Rentenreform an. Bis zum Jahresende werde eine Kommission eingesetzt, die bis zum Herbst 2026 Reformvorschläge erarbeiten soll. Diese würden dann von der Bundesregierung umgesetzt, sagte Merz.
















